Unerträgliche Hitze in der Wohnung: Mieter können unter Vorbehalt bezahlen
Sonne, Sonne und nochmal Sonne: der Sommer gibt in Bayern gerade alles. Bei Temperaturen um die 35 Grad Celsius im Schatten wird es auch in der Wohnung schnell mal ungemütlich heiß. Grundsätzlich gilt für Mieter jedoch: „Eine gesetzliche Regelung, wonach > weiterlesen