Bei Wohnungsübergabe unbedingt an Übergabeprotokoll denken

Nichts zu bemängeln hatte die Vermieterin von Sunil C. (34, Foto) bei der Wohnungsübergabe Ende März. Doch der Schock kam für das Mitglied des DMB Mieterverein München im Nachhinein: Plötzlich meldete sich die Vermieterin mit angeblichen Schäden und Mängeln in ihrer 65 Quadratmeter Wohnung in der Lerchenau. Beispiel: Kratzer im vergoldeten Geschirr der Oma. Vier Monate hat Sunil C. für immerhin rund 1.670 Euro monatlicher Gesamtmiete dort gewohnt – und der Vermieterin eine Kaution über 3.900 Euro bezahlt. Diese will die Vermieterin ihm aber nun nicht zurückzahlen – sie bekomme insgesamt 3.998,80 Euro „Schadenersatz“ von Sunil C.

„Ich bezahle, wenn ich etwas kaputt mache. Aber ich habe das Gefühl die Vermieterin nutzt es aus, dass ich nicht aus Deutschland komme – und ich denke, dass sie mir Angst machen will. Denn bei der Wohnungsübergabe hat sie gesagt, dass alles okay ist“, sagt Sunil C. Er stammt aus Indien und arbeitet in München bei einem Telekommunikationsunternehmen. Der DMB Mieterverein München berät immer wieder Menschen, die nicht aus Deutschland stammen und sich mit dem deutschen Mietrecht nicht auskennen. „Leider gibt es immer wieder Vermieter, die diese Situation der rechtlich unerfahrenen Mieter ausnutzen“, sagt der Geschäftsführer des Mietervereins, Volker Rastätter. Denn diese Menschen benötigen häufig schnell eine neue Wohnung, zudem gibt es fast immer eine Sprachbarriere.

Protokoll bei Beginn und bei Ende des Mietverhältnisses erstellen

„Wichtig bei der Übergabe einer Wohnung ist das Erstellen eines sogenannten Übergabeprotokolls – und zwar bei Beginn und bei Ende des Mietverhältnisses. Bei Bezug der Wohnung sollte wirklich jeder kleinste Mangel schriftlich festgehalten werden, der Kratzer im Parkett genauso wie der Sprung im Waschbecken. Nur dann kann am Ende bewiesen werden, dass dieser Schaden schon von Anfang an da war und eben nicht vom Mieter verursacht wurde“, erklärt Rastätter. „Bei Rückgabe der Wohnung dient das Protokoll dann dazu festzuhalten, in welchem Zustand sie nun ist. Wenn keine zusätzlichen Schäden passiert sind, muss das Protokoll auch dies festhalten. So sind beide Seiten abgesichert.“

Im Fall von Sunil C. wurde weder bei Bezug noch bei Auszug ein Übergabeprotokoll erstellt. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass er die von der Vermieterin geforderte Summe bezahlen muss. „Die Vermieterin kann dann nicht im Nachhinein noch mit Beanstandungen kommen – das hätte sie gleich am Tag der Übergabe mitteilen müssen“, so Rastätter. Zur Absicherung sei ein Übergabeprotokoll aber wichtig, auch einen Zeugen sollten Mieter bei einer Wohnungsübergabe an ihrer Seite haben.

Das war Sunil C. nicht bewusst. „Mir ist es wichtig, andere Mieter vor einer solchen Situation zu bewahren, deswegen gehe ich an die Öffentlichkeit“, sagt er. Auch wenn sein Start in München etwas holprig war, will er in der Stadt bleiben. Bald werden ihm auch seine Ehefrau und seine beiden Töchter aus Indien folgen.

Foto: DMB Mieterverein München/Philipp Gülland

Meldung vom 02.07.2019

 
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