Ermäßigter Beitrag

Hände formen ein Herz

Wir freuen uns, dass Sie der starken Gemeinschaft des Mietervereins München beitreten wollen.

Wir wollen solidarisch all jenen helfen, die es in München besonders schwer haben. Die finanzielle Situation darf nicht der Grund sein, dass Menschen ihr Zuhause verlieren.

Deshalb zahlen Menschen, die sich in Ausbildung befinden, studieren oder Inhaber*innen des München-Passes und des Landkreis München-Passes sind, umgerechnet fünf Euro im Monat, also 60 Euro im Jahr für eine Mitgliedschaft bei uns, plus eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro. Wenn Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, erheben wir eine Rechnungszahler*innengebühr von 10 Euro. Als Nachweise für den Sozialbeitrag zählen neben dem München-Pass und dem Landkreis München-Pass auch eine Immatrikulationsbescheinigung und ein Schreiben des Arbeitgebers mit Bestätigung eines Ausbildungsvertrags.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Verwaltung nicht die Kapazitäten hat, weitere Sozialpässe – etwa aus anderen Landkreisen  –  dahingehend zu überprüfen, ob sie mit dem München-Pass und dem Landkreis München-Pass bezüglich der Voraussetzungen vergleichbar sind. Deshalb können wir andere Sozialpässe als die beiden genannten leider nicht akzeptieren.

Bitte rufen Sie unsere Verwaltung an, wenn Sie eine Mitgliedschaft mit dem ermäßigten Beitrag abschließen möchten: 089 / 55 21 43 0

Für den Sozialbeitrag können die Mitglieder – wie alle anderen Mitglieder auch –  Anfragen bei den Rechtsberater*innen des Vereins zu ihren mietrechtlichen Angelegenheiten stellen. Die Berater*innen sind alle Volljurist*innen. Außerdem ist im Sozialbeitrag eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Bitte beachten Sie, dass die dreimonatige Wartefrist für die Rechtsschutzversicherung erst ab Beginn der Mitgliedschaft zu laufen beginnt.

Um den ermäßigten Beitrag weiterhin zu erhalten, müssen Mitglieder bis zum 30. November des jeweiligen Jahres eine Bescheinigung vorlegen.

Die Mindestmitgliedschaft beträgt zwei Jahre. Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Sie muss bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres beim DMB Mieterverein München e.V. eingegangen sein. Details finden Sie in der Satzung.

 

 

 
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