Wo finden persönliche Beratungstermine statt?
Persönliche Beratungen führen wir in unserer Geschäftsstelle in der Sonnenstraße 10 in München durch. Da wir bedingt durch die derzeitig sehr schwierige Situation für Mieter*innen ein erhöhtes Beratungsaufkommen haben, bitten wir Sie – wenn möglich – die Möglichkeiten zu nutzen, Ihre Rechtsberatung per Mail oder Telefon zu erhalten. Wenn Sie einen persönlichen Beratungstermin wünschen, vereinbaren Sie diesen mit Ihrem Rechtsberater oder Ihrer Rechtsberaterin oder unter der bekannten zentralen Telefonnummer.
Ich bin Neumitglied – ab wann kann ich die Beratung in Anspruch nehmen?
Sobald Ihnen Ihre Mitgliedsnummer übermittelt wurde, sind Sie als Mitglied erfasst und Sie können mit Ihrem Anliegen und Ihren Unterlagen (Wichtig: Mietvertrag, eventuell vorhandenes Schreiben der Vermieterin oder des Vermieters) auf uns zukommen. Telefonisch, per Email oder über unser Onlinemitgliederportal. Sie können Ihre Unterlagen auch an unserem Empfang in der Sonnenstraße 10 abgeben. Für Sie ist eine persönliche Rechtsberaterin oder ein Rechtsberater zuständig, die oder der alle Ihre Angelegenheiten bearbeitet. Wer dies ist (abhängig nach Postleitzahl), können Sie hier erfahren: Ihr Weg zur Rechtsberatung
Wie erhalte ich meine Rechtsberatung?
Für kurze Fragen an Ihre*n persönliche*n Rechtsberater*in, können Sie gerne zu den Telefonzeiten Ihres Beraters oder Ihrer Beraterin anrufen. Bitte haben Sie Verständnis, dass in der Kurzberatung nur allgemeine Fragen beantwortet werden können. Hier finden Sie den*die für Ihre Postleitzahl zuständigen Ansprechpartner*in.
Für eine umfassendere Beratung bitten wir Sie, mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater einen Termin zu vereinbaren. Dafür können Sie uns eine E-Mail an mail@mieterverein-muenchen.de schreiben. Oder Sie kontaktieren uns per Brief an DMB Mieterverein München e.V., Sonnenstraße 10, 80331 München. Auch über unser Mitgliederportal können Sie Ihr Anliegen schildern: loggen Sie sich hier ein. Unser Empfang in der Sonnenstraße 10 hilft Ihnen ebenso gerne weiter.
Ihr*e Rechtsberater*in reagiert und schickt Ihnen die Antwort in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen per E-Mail. Oder Ihr*e Berater*in kontaktiert Sie per E-Mail oder telefonisch zur Terminvereinbarung, falls eine persönliche Rücksprache erforderlich ist.
Ich bin Neumitglied, inklusive einer Mietrechtsschutzversicherung. Ab wann habe ich Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft. Aber hier ist dringend zu beachten, dass zu Beginn eine 3-monatige Wartezeit gilt. Vor und innerhalb dieser Zeit eingetretene Versicherungsfälle sind nicht versichert. Siehe auch unsere Rechtsschutzbedingungen
Ist der Zugang zur Geschäftsstelle barrierefrei?
Ja, in unserer Geschäftsstelle in der Sonnenstraße 10 ist ein barrierefreier Zugang möglich.
Kann sich eine Wohngemeinschaft als Mitglied anmelden?
Grundsätzlich ja, aber es kommt auf die Gestaltung des Mietvertrages an. Wenn alle WG-Mitglieder als Mieter*innen im Mietvertrag aufgeführt sind, können sich 2 Mieter*innen pro Mitgliedschaft anmelden. Es wird dann einmal der Mitgliedsbeitrag fällig, der zweite Mieter oder die zweite Mieterin läuft über eine kostenlose Zweitmitgliedschaft. Haben alle Mieter*innen einer Wohngemeinschaft gesonderte Verträge mit dem Vermieter oder der Vermieterin, sind einzelne Mitgliedschaften erforderlich.
Ich wohne mit einer weiteren Person in einem gemeinsamen Hausstand. Gelten die Leistungen meiner Mitgliedschaft auch für sie?
Die Leistungen können in Anspruch genommen werden, wenn für den weiteren Mieter oder die weitere Mieterin eine Zweitmitgliedschaft beantragt wird. Diese ist derzeit kostenlos. Bitte beachten Sie: Beratungen können immer nur für das bei uns versicherte gemeinsame Mietverhältnis erfolgen. Natürlich kann sich das Zweitmitglied genauso zu dem gemeinsamen Mietverhältnis beraten lassen, wie das Erstmitglied.
Muss ich bei Wegzug aus München meine Mitgliedschaft kündigen?
Auch bei einem Wegzug müssen Sie Ihre Mitgliedschaft nicht kündigen. Sie können entweder weiterhin bei uns Mitglied bleiben und die Beratungen telefonisch in Anspruch nehmen oder Sie lassen sich durch uns in einen Mieterverein des DMB in Ihrer Nähe ummelden. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich.
Fristsetzungen – Was muss ich beachten?
Sollte Ihnen von der Gegenseite eine Frist gesetzt worden sein, wenden Sie sich bitte sofort an uns und vereinbaren einen Beratungstermin bei Ihrem Rechtsberater oder Ihrer Rechtsberaterin. Der Termin sollte spätestens eine Woche vor Fristablauf stattfinden.
Fristen, die Sie oder Ihr*e Rechtsberater*in Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin gesetzt haben, werden von uns nicht überwacht. Sollte die Gegenseite nicht innerhalb der gesetzten Frist antworten oder tätig werden, wenden Sie sich bitte an uns und vereinbaren einen Termin.
Ich habe meine Mitgliedschaft gekündigt und möchte jetzt doch weiterhin Mitglied bleiben. Was muss ich tun?
Sie können die Kündigung bis zum mitgeteilten Austrittsdatum schriftlich widerrufen.