Ich bin Neumitglied – ab wann kann ich Beratung in Anspruch nehmen?
Sobald Ihnen Ihre Mitgliedsnummer übermittelt wurde, sind Sie als Mitglied erfasst und Sie können mit Ihrem Anliegen und Ihren Unterlagen (Wichtig: Mietvertrag, eventuell vorhandenes Schreiben der Vermieterin oder des Vermieters) auf uns zukommen. Über unser Onlinemitgliederportal, per Email oder telefonisch. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Unterlagen in einem kompakten PDF einreichen. Sie können Ihre Unterlagen auch an unserem Empfang in der Sonnenstraße 10 abgeben. Für Sie ist eine persönliche Rechtsberaterin oder ein Rechtsberater zuständig, die oder der alle Ihre Angelegenheiten bearbeitet. Wer dies ist (abhängig nach Postleitzahl), können Sie hier erfahren: Ihr Weg zur Rechtsberatung
Ab wann gilt die Rechtsschutzversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft. Aber hier ist dringend zu beachten, dass zu Beginn eine 3-monatige Wartezeit gilt. Vor und innerhalb dieser Zeit eingetretene Versicherungsfälle sind nicht versichert. Siehe auch unsere Rechtsschutzbedingungen
Wie erhalte ich meine Rechtsberatung?
Hier finden Sie, wer in der Rechtsberatung für Sie zuständig ist. Unsere Rechtsberater*innen sind für unterschiedliche Postleitzahlbereiche zuständig.
Für eine umfassendere Beratung schildern Sie uns bitte Ihr Anliegen per E-Mail unter mail@mieterverein-muenchen.de und senden uns alle dafür erforderlichen Unterlagen in einem PDF zu. Wie sie die Unterlagen zusammenfassen, erfahren Sie hier. Auch über unser Mitgliederportal können Sie Ihr Anliegen schildern: loggen Sie sich hier ein. Unser Empfang in der Sonnenstraße 10 hilft Ihnen ebenso gerne weiter oder Sie schreiben einen Brief an DMB Mieterverein München e.V., Sonnenstraße 10, 80331 München.
Ihr*e Rechtsberater*in wird sich bei Ihnen melden. In der Regel erhalten Sie die Antwort per E-Mail oder über das Mitgliederportal. Oder Ihr*e Berater*in kontaktiert Sie für einen Telefontermin, falls eine persönliche Rücksprache erforderlich ist.
Für kurze Fragen an Ihre*n persönliche*n Rechtsberater*in, können Sie gerne zu den Telefonzeiten Ihres Beraters oder Ihrer Beraterin anrufen. Bitte haben Sie Verständnis, dass in der Kurzberatung nur allgemeine Fragen beantwortet werden können.
Fristsetzungen – Was muss ich beachten?
Sollte Ihnen von der Gegenseite eine Frist gesetzt worden sein, wenden Sie sich bitte sofort über unser Mitgliederportal an uns oder senden Sie uns eine E-Mail an mail@mieterverein-muenchen.de. Sie können auch zu unserem Empfang in der Sonnenstraße 10 mit Ihren Unterlagen kommen.
Fristen, die Sie oder Ihr*e Rechtsberater*in Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin gesetzt haben, werden von uns nicht überwacht. Sollte die Gegenseite nicht innerhalb der gesetzten Frist antworten oder tätig werden, wenden Sie sich bitte an uns.
Ich wohne mit einer weiteren Person zusammen. Gelten die Leistungen meiner Mitgliedschaft auch für sie?
Die Leistungen können in Anspruch genommen werden, wenn für den weiteren Mieter oder die weitere Mieterin eine Zweitmitgliedschaft beantragt wird. Diese ist derzeit kostenlos. Bitte beachten Sie: Beratungen können immer nur für das bei uns versicherte gemeinsame Mietverhältnis erfolgen. Natürlich kann sich das Zweitmitglied genauso zu dem gemeinsamen Mietverhältnis beraten lassen, wie das Erstmitglied.
Kann sich eine Wohngemeinschaft als Mitglied anmelden?
Grundsätzlich ja, aber es kommt auf die Gestaltung des Mietvertrages an. Wenn alle WG-Mitglieder als Mieter*innen im Mietvertrag aufgeführt sind, können sich zwei Mieter*innen pro Mitgliedschaft anmelden. Es wird dann einmal der Mitgliedsbeitrag fällig, der zweite Mieter oder die zweite Mieterin läuft über eine kostenlose Zweitmitgliedschaft. Haben alle Mieter*innen einer Wohngemeinschaft gesonderte Verträge mit dem Vermieter oder der Vermieterin, sind einzelne Mitgliedschaften erforderlich.
Ist der Zugang zur Geschäftsstelle barrierefrei?
Ja, unsere Geschäftsräume in der Sonnenstraße 10 verfügen über einen barrierefreien Zugang.
Muss ich bei einem Wegzug meine Mitgliedschaft kündigen?
Auch bei einem Wegzug müssen Sie Ihre Mitgliedschaft nicht kündigen. Sie können entweder weiterhin bei uns Mitglied bleiben und die Beratungen über unser Onlinemitgliederportal, per E-Mail oder telefonisch in Anspruch nehmen. Alternativ lassen Sie sich durch uns in einen Mieterverein des DMB in Ihrer Nähe ummelden. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich.
Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?
Die Kündigung muss schriftlich und mit Unterschrift erfolgen. Diese Erklärung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig und muss bis spätestens 30.09. beim Verein eingegangen sein. Die Mitgliedschaft muss bis zum Ende der Kündigungszeit mindestens zwei Jahre bestanden haben.
Wenn Sie dann doch Mitglied bleiben wollen, können Sie die Kündigung bis zum mitgeteilten Austrittsdatum schriftlich widerrufen.