Vortrag der Verbraucherzentrale Bayern zum Nebenkostenprivileg

Am 30. Juni 2024 endet die Übergangsfrist des Gesetzes zur Abschaffung des so genannten „Nebenkostenprivilegs“, dann müssen Mieter*innen selbst entscheiden, ob und wie sie fernsehen wollen.

Für Verbraucher*innen ist dabei die Regelung zur Umlegung der Kabelgebühren in der Nebenkostenabrechnung am bedeutendsten. Was die Abschaffung bedeutet und was Sie nun beachten müssen, erklärt die @verbraucherzentrale.bayern in einem Online-Vortag am Mittwoch, den 26. Juni von 12 bis 12.30 Uhr. Vorkenntnisse sind nicht nötig, der Vortrag richtet sich an alle Menschen, die von der Regelung betroffen sind. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Voranmeldung ist jedoch erforderlich.

 
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