Mietende bekommen erstmals Geld aus CO2-Abgabe zurück

Erstmals bekommen Mietende in diesem Jahr Anteile der CO2-Abgabe zurück, die sie im vergangenen Jahr auf ihre Heizkosten bezahlen mussten. Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO2-Abgabe erhoben, die bis 2027 weiter steigt. Bisher mussten Mietende diese zusätzlichen Kosten allein tragen.
Doch seit dem 1. Januar 2023 werden Vermietende an den CO2-Kosten beteiligt. Für einen Vier-PersonenHaushalt in einem 110 qm-Wohnhaus ist eine Erstattung von mehr als 200 Euro jährlich möglich, für kleine Haushalte und Wohnungen entsprechend weniger. Der DMB Mieterverein München und Greenpeace Bayern halten die neue Regelung für eine wichtige Verbesserung.

„Die Neuregelung war ein überfälliger Schritt und sorgt nun für eine gerechtere Verteilung der Kosten“, sagt. Saskia Reinbeck, Energie-Expertin von Greenpeace Bayern. „Aber um Sanierung und Heizungswechsel zu beschleunigen. braucht es deutlich mehr. Als Maßnahme gegen die Klimakrise braucht Bayern ein attraktives und effektives Anreiz-Programm, um dreckige Ölkessel und alte Gasheizungen endlich durch saubere Alternativen zu ersetzen.“

Beatrix Zurek, Vorsitzende vom Mieterverein München, begrüßt die neue Aufteilung: „Viele Mieterinnen und Mieter sind mit den stark gestiegenen Energiekosten bei den immer weiter steigenden Mietkosten ohnehin stark belastet. Es ist nur fair, dass jetzt auch die Vermieter in die Pflicht genommen werden und Kosten für schlecht gedämmte Gebäude mittragen.“

Für einen wirksamen Klimaschutz braucht es auf Bundesebene weitere Maßnahmen, fordert Greenpeace-Expertin Saskia Reinbeck: „Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld muss jetzt endlich kommen. Es entlastet – ebenfalls nach dem Verursacherprinzip – jede:n Bürger:in um mehr als 300 Euro pro Jahr. So könnten die Kosten für Emissionen gerechter verteilt werden.“

Der Mieterverein München sieht darüber hinaus die Bundesregierung in der Pflicht, mehr Anreize für energetische Sanierungen durch langfristige Förderung zu schaffen. Zudem ist das Mietrecht so zu ändern, dass Mietende bei energetischen Sanierungen nicht die Hauptlast durch Mietsteigerungen zahlen, sondern dass es zu einer energetisch effektiven und warmmietenneutralen Sanierung kommt. Das heißt, die Belastung für die Mietenden steigt nach einer Sanierung nicht.

So bekommen Mietende ihr Geld zurück
„Für Mehrparteien-Häuser mit Zentralheizung müssen Vermieter die Höhe der CO2-Abgabe ausrechnen und bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen. Für Wohnungen mit Gas-Etagenheizungen, für die der Mieter selbst die Rechnung bezahlt, muss der Mieter es selbst ausrechnen und dem Vermieter in Rechnung stellen“, erklärt Beatrix Zurek.
Für die Berechnung brauchen Mietende folgende Angaben: die im Abrechnungszeitraum verbrauchte Menge an Erdgas in Kilowattstunden, den Emissionsfaktor des Gases, die Wohnfläche und den CO2-Preis im Abrechnungsjahr. Der Gaslieferant ist verpflichtet, den Emissionsfaktor des Erdgases anzugeben. Mietende haben sechs Monate nach der Abrechnung des Versorgers Zeit, ihre Forderungen den Vermietenden mitzuteilen. Nach dieser Frist ist die Forderung verjährt.

Beispielrechnung
Im Durchschnitt verbraucht ein Haushalt in Deutschland jährlich 13,6 Liter Heizöl pro Quadratmeter. Für eine 50 Quadratmeter-Wohnung sind das im Schnitt 680 Liter, die 2023 mit 64,60 Euro CO2-bepreist wurden. Je nach Energiebilanz des Gebäudes muss der Vermieter nun 0 Prozent bis 95 Prozent (61,37 Euro) davon übernehmen. „Diese Rechnung berücksichtigt freilich nicht, dass Mieter in einem energieeffizienten Haus mutmaßlich weniger heizen und dadurch weniger verbrauchen als wenn das Haus schlecht gedämmt ist“, so Zurek. Derzeit ist die Entlastung für die Mietenden noch gering, mit steigenden CO2-Preisen wird sich das ändern.

Weitere Informationen
Studie zur energetischen Modernisierung: Eine vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Deutschen Mieterbund (DMB) in Auftrag gegebene Studie des Instituts für Energie und Umweltforschung Heidelberg (ifeu-Institut) zeigt, wie die Kosten der energetischen Modernisierung mit dem sogenannten Drittelmodell gerecht zwischen Mietenden, Vermietenden und öffentlicher Hand verteilt werden können.

Studie zum Effekt von C02-Preisen und des Klimagelds: Eine aktuelle Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS).

Rechner zur Aufteilung der CO2-Kosten auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.

Pressemitteilung vom 05. Juni 2024

 
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