Fußball-EM: Spielregeln für Mieter*innen
Zur Fußball-Europameisterschaft wird mitgefiebert und gefeiert. Aber was muss ich als Fußballfan und Mieter*in beachten? Darf ich meine Flagge auf dem Balkon hissen? Darf ich die Spiele auf der Terrasse anschauen?
Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München e.V., erklärt die wichtigsten Spielregeln für Mieter*innen und Nachbar*innen:
„Poster, Nationalfahnen oder Wimpel dürfen auf der Innenseite der Fenster der angemieteten Wohnung angebracht werden und auch auf dem Balkon darf eine Fahne wehen. Allerdings muss hier darauf geachtet werden, dass sie dem Nachbarn nicht die Aussicht nimmt“, sagt Lutz-Plank.
„Wenn auf dem Balkon allerdings eine Halterung für den Fahnenmast angebracht werden muss, brauchen Mieter eine Genehmigung des Vermieters, denn dies kann ein Eingriff in die Bausubstanz sein.“ Unabhängig davon hat der Fußballfan sicherzustellen, dass sich die EM-Deko nicht selbständig macht oder herunter fällt, denn dadurch könnten Passant*innen verletzt oder Autos beschädigt werden.
„Natürlich dürfen die Mieter in ihren Wohnungen feiern und die Spiele ansehen. Auch auf dem Balkon und im Garten ist das erlaubt“, sagt Lutz-Plank. „Es gibt aber keine Sonderregeln während der EM für die Ruhezeiten – auch wenn die Nachbarn womöglich etwas großzügiger über Lärm hinwegsehen. Es gilt wie immer das allgemeine Rücksichtnahmegebot: Lachen, Schreien, laute Musik oder der Fernsehton werden im Freien viel stärker wahrgenommen als in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen.“
Nach 22 Uhr ist Nachtruhe, auch im Sommer, auch während der Europameisterschaft und auch, obwohl die Hälfte der Spiele erst nach 21 Uhr angepfiffen wird. Dann sollten die Spiele nur noch in der Wohnung, in Lokalen oder beim Public-Viewing verfolgt werden – oder die Nachbar*innen einfach zum gemeinsamen Gucken eingeladen werden.
Mitteilung vom 12.06.2024