Freistaat darf Bindungsdauer für Sozialwohnungen nicht verkürzen
Der Deutsche Mieterbund Landesverband Bayern (DMB Bayern) warnt vor einer Verkürzung der Sozialbindung auf 35 Jahre. Entbürokratisierung ist richtig – sie darf jedoch nicht dazu führen, dass geförderter Wohnraum früher zu frei finanziertem Wohnraum wird und Mieterinnen und Mieter den Schutz verlieren.
Im Juli 2026 hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eine Vereinfachung der Förderbedingungen angekündigt. Der DMB Bayern begrüßt grundsätzlich eine schlankere und transparentere Wohnraumförderung ausdrücklich. Kritisch sieht der Verband jedoch, dass im Standardprogramm künftig eine einheitliche Sozialbindung von 35 Jahren vorgesehen ist und die Möglichkeit einer längerer Bindungsdauer verbunden mit einer Kürzung der Fördermittel entfällt. Bislang war eine Bindungsdauer bis 55 Jahre möglich.
Mehr Schutz statt früherer Marktfreiheit
Nach Ablauf der Bindungsfrist werden geförderte Wohnungen zu frei finanzierten Wohnungen. Für die Mieterinnen und Mieter bedeutet das: Die Miete ist nicht mehr durch die Förderung begrenzt, Mieterhöhungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich.
Gerade in einer Situation, in der bezahlbarer Wohnraum knapp ist, wäre eine frühere Freigabe von Sozialwohnungen der falsche Weg. Jede verkürzte Bindungsdauer verringert langfristig den Bestand an Wohnungen, die Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen tatsächlich zugänglich bleiben.
Wohnkosten belasten Millionen Haushalte
Die Notwendigkeit dauerhaft geförderten Wohnraums ist offenkundig: Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes sind bundesweit 6,6 Millionen Haushalte durch ihre Miete überlastet; sie geben mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für Miete aus. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes leben 11,2 Prozent der Bevölkerung in Haushalten, die sogar mehr als 40 Prozent des verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aufwenden.
Auch der bayerische Wohnungsmarkt ist angespannt. Laut dem „Sozialen Wohn-Monitor 2026“ des Pestel-Instituts fehlten in Bayern bereits Ende 2024 rund 233.000 Wohnungen. Der Bedarf konzentriert sich dabei insbesondere auf Sozialwohnungen und bezahlbaren Wohnraum.
Breites Bündnis für längere Bindungen
Der DMB Bayern unterstützt daher die Forderung der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag, weiterhin Bindungsdauern von 40 bis 55 Jahren zu ermöglichen. Auch der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) kritisiert die geplante verkürzte einheitliche Laufzeit von 35 Jahren und verweist darauf, dass längere Bindungsfristen für sozial orientierte Wohnungsunternehmen wichtig sind – etwa für Finanzierung, Investitionsplanung und die dauerhafte Sicherung bezahlbarer Mieten.
„Wer Sozialwohnungen nach 35 Jahren in den freien Markt entlässt, nimmt den Menschen in Bayern genau dort den Schutz weg, wo er am dringendsten gebraucht wird. Wir brauchen keine kürzere Sozialbindung, sondern mehr dauerhaft bezahlten Wohnraum. Die Staatsregierung muss die Möglichkeit von Bindungsdauern bis 55 Jahren ausdrücklich erhalten“, erklärt Beatrix Zurek, Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes Landesverband Bayern und des DMB Mietervereins München.
Forderungen des DMB Bayern
- Beibehaltung der Möglichkeit, Sozialbindungen von 40 bis 55 Jahren zu vereinbaren.
- Keine pauschale Begrenzung der Sozialbindung auf 35 Jahre im Standardprogramm.
- Verknüpfung der Entbürokratisierung mit dem Erhalt und Ausbau langfristig gesicherten Mietwohnraums.
- Konsequenter Ausbau der Förderung von Sozial- und bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in den bayerischen Ballungsräumen.
Lange Bindungsfristen und zugleich entbürokratisierte Verfahren sind der richtige Weg, um dem Mangel an gefördertem Wohnraum entgegenzuwirken und bezahlbares Wohnen in Bayern dauerhaft zu sichern.
Pressemitteilung vom 13.10.2026