Mieter*innen haben ab Juli freie Wahl beim TV-Empfang

Mieter*innen sollten sich jetzt Gedanken machen, wie und ob sie in Zukunft fernsehen möchten. Denn ab dem Juli dürfen Vermieter*innen Kabelkosten fürs Fernsehen nicht mehr pauschal über die Betriebskosten abrechnen – das sogenannte Nebenkostenprivileg fällt weg. Die meisten Vermieter*innen werden deswegen ihre Sammelverträge wohl kündigen. Mieter*innen haben dann die Wahlfreiheit, wie und ob sie Fernsehen wollen und müssen nicht mehr automatisch für den Kabelanschluss bezahlen.

Positiv bewertet das Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins: „Allgemein sehen wir mehr Vorteile als Nachteile für Mieter durch das Wegfallen des Nebenkostenprivilegs. Wir denken, dass sich eventuelle Mehrkosten in Grenzen halten.“ Teurer werden könnte es für Mieter*innen, die weiter auf Kabelfernsehen setzen wollen und deren Vermieter oder Vermieterin langjährige Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abgeschlossen hatten. Allerdings gehen Expert*innen wie von der Verbraucherzentrale von einer Teuerung von maximal zwei bis drei Euro im Monat aus. Für viele Mieter*innen, die etwa übers Internet fernsehen, ist es positiv, dass sie nicht mehr automatisch zusätzlich für die Kabelkosten aufkommen müssen.

Mieter*innen sollten bei ihrem Vermieter oder der zuständigen Hausverwaltung nachfragen, ab wann der Sammelvertrag gekündigt wird. Und auf Aushänge und Mieterrundschreiben achten. Da Vermieter*innen die Kosten für einen Sammelanschluss ab dem Juli nicht mehr über die Betriebskosten umlegen können, dürften in den Betriebskostenabrechnungen für 2024 höchstens halb so hohe Kosten fürs Kabelfernsehen wie in den Vorjahren auftauchen. Diese Abrechnungen erhalten die Mieter*innen im Jahr 2025. Ab der Abrechnung für 2025, die ab 2026 bei den Mieter*innen ist, dürften dann keine Kosten fürs Kabelfernsehen mehr enthalten sein.

Einen Kabelanschluss nutzen können Mieter*innen auch ab Juli weiterhin. In der Regel müssen sie nur einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter abschließen. Alternativen sind IPTV (Fernsehen übers Internet oder per Streaming), Satellitenfernsehen (Achtung: Grundsätzlich dürfen Mieter*innen eine Schüssel wegen Eingriffs in die Bausubstanz nur mit vorheriger Vermietergenehmigung installieren. Die Genehmigung darf aber nur aus triftigen und sachbezogenen Gründen abgelehnt werden) und DVB-T2 HD (Fernsehen über die Antenne, auch bei einer Einzelantenne gelten die Regeln für Mieter*innen wie bei einer Schüssel). Eine Zusammenfassung zu den verschiedenen Alternativen gibt es bei der Verbraucherzentrale.

Mietervereins-Geschäftsführerin Angela Lutz-Plank: „Mieter sollten in Ruhe überlegen, wie sie fernsehen wollen und sich nicht etwa an der Haustüre von Medienberatern der Kabelnetzbetreiber unter Druck setzen lassen. Es besteht keine übertriebene Eile. Ein neuer Vertrag ist schnell geschlossen – und dann der Fernsehempfang in kürzester Zeit hergestellt.“

Pressemitteilung vom 26.04.24

 
Hier erreichen Sie uns