Grundsteuer muss raus aus den Betriebskosten!
In Sachen Grundsteuer hat sich die Große Koalition nach monatelangem Streit auf eine Neuregelung geeinigt. Wichtig ist nun vor allem eins: „Es darf nicht länger erlaubt sein, die Grundsteuer über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter abzuwälzen“, sagt die Vorsitzende des DMB Mieterverein München, Beatrix Zurek. „Deswegen rufen wir dazu auf, jetzt unbedingt die Petition des Deutschen Mieterbunds zu unterschreiben, die eine Änderung der Betriebskostenverordnung fordert.“
Die Petition ist hier zu finden.
Grundsteuer ist eine Eigentümer-Steuer
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die der Eigentümer, also der Vermieter, zu bezahlen hat. „Deswegen ist es ungerecht, dass über die Betriebskosten dann doch indirekt der Mieter die Steuer bezahlt“, so Zurek. Grundlage für die Grundsteuer sollen nach Einigung der Großen Koalition der Bodenwert des zu bewertenden Grundstücks und die Miethöhe werden. Den Ländern wird über eine sogenannte Öffnungsklausel Spielraum für eigene Gestaltungsmöglichkeiten gegeben. Bayern hat bereits angekündigt, davon Gebrauch zu machen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 entschieden, dass die Grundsteuer bis Ende des Jahres 2019 reformiert werden muss. Die aus Sicht des DMB Mieterverein München sinnvollste Lösung wäre eine nicht auf die Mieter umlegbare Bodenwertsteuer gewesen. Diese dämmt Spekulation mit Grund und Boden ein: Mit einer Bodenwertsteuer wäre es nicht mehr so lukrativ, Grundstücke leer stehen zu lassen. Die Bodenwertsteuer bezieht sich auf den Wert des Bodens an sich, nicht auf die Bebauung. Für ein unbebautes Grundstück müsste also genauso viel Steuer bezahlt werden wie für ein bebautes.
Meldung vom 18.06.2019