Musterfeststellungsklage: 129 Betroffene sind schon dabei

Eine entscheidende Hürde ist genommen: bereits 129 betroffene Mieter des Hohenzollernkarrees in Schwabing haben sich laut Bundesamt für Justiz der vom DMB Mieterverein München beim Oberlandesgericht München eingereichten Musterfeststellungsklage angeschlossen. Am 10. Mai hatte das Bundesamt für Justiz die Klage im Klageregister öffentlich gemacht, innerhalb von zwei Monaten nach diesem Datum müssen sich mindestens 50 Betroffene in das Register eintragen. Diese Voraussetzung ist nun locker erfüllt.

„Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg. Die Mieter des Hohenzollernkarrees wehren sich“, sagt Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter. Am 15. Oktober ist der erste Verhandlungstermin für die Klage angesetzt. Bis zum Ablauf des 14. Oktober können sich nun noch weitere Betroffene ins Register eintragen. Dies ist wichtig: Denn ein gefälltes Urteil gilt nur für die Mieter, die sich ins Klageregister eingetragen haben. Kläger ist und bleibt der Mieterverein München, auf die Mieter kommen keine Kosten zu.

Jetzt noch ins Register eintragen!

Es ist die erste jemals eingereichte Musterfeststellungsklage im Mietrecht. Geklärt werden soll, ob die Kosten für angekündigte Modernsierungen im Hohenzollernkarree nach altem oder nach neuem, mieterfreundlicheren Recht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Die Arbeiten an den Häusern hat der Vermieter, die Max-Emanuel Immobilien GmbH, gerade noch Ende 2018 angekündigt. Neues Recht gilt seit 1. Januar 2019. Jedoch wird die eigentliche Modernisierung erst mehr als zwei Jahre später umgesetzt. Trotzdem noch schnell altes Recht abzugreifen, das hält der Mieterverein für nicht zulässig.

Im Karree leben rund 230 Mietparteien. Etwa 200 sind von den Modernisierungsarbeiten und Erhöhungen betroffen. Der Unterschied für sie wäre beträchtlich, je nachdem, welches Recht angewandt wird. Nach den bisherigen Ankündigungen würden sich die Mieten für viele von ihnen nach den Arbeiten verdoppeln. Früher durften jährlich elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Nach neuem Recht sind es nur noch acht Prozent jährlich. Noch wichtiger: Zusätzlich gilt eine Obergrenze von einer erlaubten Erhöhung von (je nach Höhe der Ausgangsmiete) zwei oder drei Euro pro Quadratmeter im Monat innerhalb von sechs Jahren nach der Modernisierung. „Und genau diese maximal drei Euro monatliche Mieterhöhung pro Quadratmeter wollen wir durch die Klage für die Mieter des Hohenzollernkarrees durchsetzen“, so Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter. So hat ein betroffenes Ehepaar eine monatliche Mieterhöhung um 729 Euro angekündigt bekommen. Die bisherige Miete nettokalt sind 763,48 Euro. Nach neuem Recht wäre eine maximale Erhöhung von monatlich 229,95 Euro möglich.

Infos zur Eintragung ins Klageregister gibt’s beim Bundesamt für Justiz, Tipps zum Ausfüllen liefert auch unsere Homepage. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich im Mieterverein Hilfe holen oder das Formular beim Bundesamt für Justiz schriftlich anfordern. Nach Ein­tragung der Anmeldung im Klageregister schickt das Bundesamt eine Bestätigung per Post.

 

Foto: Philipp Gülland/DMB Mieterverein München

Meldung vom 10.07.2019

 
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