Musterfeststellungsklage: Klageregister eröffnet

Es ist die erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht – und für die können sich nun betroffene Mieter des Hohenzollernkarrees in Schwabing ins Klageregister eintragen. Am Freitag hat das Bundesamt für Justiz die Klage des DMB Mieterverein München vor dem Oberlandesgericht München gegen die Max-Emanuel Immobilien GmbH im Klageregister öffentlich gemacht: Der Startschuss, damit sich Betroffene anschließen können.

„Das ist ein weiterer wichtiger Schritt für unser Bemühen, Rechtssicherheit für die betroffenen Mieter zu schaffen“, sagt der Geschäftsführer des Mietervereins, Volker Rastätter. „Am 15. Oktober steht der erste Verhandlungstermin zur Klage an. Wir sind also optimistisch, dass die Bewohner des Hohenzollernkarrees heuer noch wissen, welche Mieterhöhungen nach der Modernisierung auf sie zukommen.“

Denn darum dreht sich die Musterfeststellungsklage: Sie soll klären, ob die Kosten für die Modernisierung nach altem, oder nach neuem, mieterfreundlicheren Recht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Die Arbeiten an den Häusern hat der Vermieter, die Max-Emanuel Immobilien GmbH, gerade noch Ende 2018 angekündigt. Neues Recht gilt seit 1. Januar 2019. Jedoch wird die eigentliche Modernisierung erst mehr als zwei Jahre später umgesetzt. Trotzdem noch schnell altes Recht abzugreifen, das hält der Mieterverein nicht zulässig.

Der Unterschied für die rund 230 Mietparteien des Karrees ist beträchtlich, je nachdem, welches Recht angewandt wird. Nach den bisherigen Ankündigungen würden sich die Mieten für viele von ihnen nach den Arbeiten verdoppeln. Früher durften jährlich elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Nach neuem Recht sind es nur noch acht Prozent jährlich. Noch wichtiger: Zusätzlich gilt eine Obergrenze von einer erlaubten Erhöhung von (je nach Höhe der Ausgangsmiete) zwei oder drei Euro pro Quadratmeter im Monat innerhalb von sechs Jahren nach der Modernisierung. „Und genau diese maximal drei Euro monatliche Mieterhöhung pro Quadratmeter wollen wir durch die Klage für die Mieter des Hohenzollernkarrees durchsetzen“, so Rastätter.

Kläger ist der Mieterverein – keine Kosten für Mieter

Ein Rechenbeispiel: Ein betroffenes Ehepaar bezahlt bislang für die 76,65 Quadratmeter große Wohnung 763,48 Euro an Miete nettokalt. Laut Modernisierungsankündigung nach altem Recht soll sich die Miete nach den Arbeiten um 729 Euro im Monat erhöhen, sie verdoppelt sich also fast. Nach neuem Recht, dessen Anwendung der Mieterverein mit der Musterfeststellungsklage für die Mieter des Hohenzollernkarrees erreichen will, wäre eine maximale Erhöhung von 229,95 Euro (76,65 qm x 3 Euro) im Monat im Fall des Ehepaars möglich.

Bei der Musterfeststellungsklage tritt der Mieterverein als Kläger auf, auf die Mieter kommen keine Kosten zu. Musterfeststellungsklagen sind in Deutschland erst seit November 2018 möglich. Über das Klageregister anschließen können sich Mitglieder und Nicht-Mitglieder. Ein gefälltes Urteil gilt nur für Mieter, die sich ins Klageregister eingetragen haben. „Deswegen ist es sehr wichtig, dass sich alle Betroffenen anschließen“, sagt Volker Rastätter. Innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Klage (10.Mai) müssen sich mindestens 50 Betroffene anschließen. „Hier sind wir sehr optimistisch, da wir schon bei Klageeinreichung 67 betroffene Mieter benennen durften“, so Rastätter. Auch diese Mieter müssen sich nun ins Klageregister eintragen.

Hier tragen Sie sich ein

Das können betroffene Mieter online über ein Formular erledigen. Hier finden betroffene Mieter eine vom Mieterverein erstellte Ausfüllhilfe-Klageregister. Allgemeine Tipps zum Ausfüllen des Formulars durch das Bundesamt für Justiz gibt es hier.

Der Mieterverein ist gerne behilflich beim Ausfüllen des Formulars – bei Fragen können Sie sich gerne bei uns melden.

Wer keinen Internetzugang hat, kann das Formular beim Bundesamt für Justiz schriftlich anfordern. Nach Ein­tragung der Anmeldung im Klageregister schickt das Bundesamt eine Bestätigung per Post. Auch im Mieterverein in der Sonnenstraße 10 sind Formulare vorrätig – bitte am Empfang nachfragen.

Der Mieterverein wird zusätzlich noch auf anderen Wegen versuchen, die Erhöhungen  im Hohenzollernkarree abzuschwächen. Bitte beachten: Eine Rechtsberatung und weitergehende Einwendungen im Rahmen der Modernisierung (wirtschaftliche Härte, überhöhte Kosten, Berücksichtigung Instandsetzung) können wir nur für unsere Mitglieder anbieten.

 

Das Formular zu Eintragung ins Klageregister findet sich hier

Hier finden betroffene Mieter eine vom Mieterverein erstellte Ausfüllhilfe-Klageregister                

 

Foto: Screenshot Formular des Bundesjustizamts

Meldung vom 12.05.2019

 
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