Volksbegehren hat durchaus gute Aussichten auf Erfolg

Das Volksbegehren „Uns glangt’s! Mieten-Stopp in Bayern!“ will über das öffentliche Recht die Mieten in angespannten Wohnungsmärkten in Bayern für einen befristeten Zeitraum einfrieren. „Wir sprechen hier nicht über das Zivilrecht, unter das etwa die Mietpreisbremse fällt, sondern über öffentliches Recht. Hier hat sich der Bund noch nicht zur Begrenzung der Miethöhe abschließend geäußert. Und deswegen sehen wir auf Landesebene gute Aussichten für das Volksbegehren“, sagt die Vorsitzende des DMB Mietervereins, Beatrix Zurek. Eben jene Aussichten hatte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) in einem heute in Münchner Merkur und tz erschienen Beitrag als gering eingestuft. Das Begehren sei verfassungswidrig, lässt er sich zitieren.

Mayer: „Die Staatsregierung sollte nicht versuchen, sich für das eigentliche Verfassungsthema aus der Verantwortung zu stehlen“

„Wir finden es interessant, dass das Justizministerium einen noch gar nicht vorliegenden Gesetzestext jetzt schon bewertet und die Meinung des Innenministeriums vorweg nimmt“, so Zurek. Den Gesetzestext arbeiten die beiden renommierten Rechtsprofessoren Markus Artz und Franz Mayer für den Mieterverein aus.

Die beiden Professoren gehen von einer Notsituation auf dem Mietmarkt in Bayern aus. „Es besteht die Gefahr, dass einzelne Quartiere nicht mehr funktionieren. Weil Normalverdiener wie Krankenpfleger, Kindergärtnerinnen oder Polizisten verdrängt werden“, sagen sie. Zur Gefahrenabwehr dürfe der Staat über das öffentliche Recht auf Länderebene über eine Mietpreisregulierung dafür sorgen, dass eine Notsituation abgewendet werde. Professor Franz Mayer: „Ein Eingriff in den Markt ist für uns verhältnismäßig, da eine Notsituation vorliegt. Die Staatsregierung sollte nicht versuchen, sich für das eigentliche Verfassungsthema aus der Verantwortung zu stehlen: Das Recht auf eine Wohnung nach der bayerischen Verfassung (Artikel 106).

Grafik: Mieterverein München/In a Nutshell

Meldung vom 09.05.2019

 
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