Unerträgliche Hitze in der Wohnung: Mieter können unter Vorbehalt bezahlen

Sonne, Sonne und nochmal Sonne: der Sommer gibt in Bayern gerade alles. Bei Temperaturen um die 35 Grad Celsius im Schatten wird es auch in der Wohnung schnell mal ungemütlich heiß. Grundsätzlich gilt für Mieter jedoch:  „Eine gesetzliche Regelung, wonach die Miete um einen bestimmten Prozentsatz gemindert werden kann, wenn im Sommer zu hohe Temperaturen herrschen, gibt es nicht“, sagt  Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mieterverein München.

Ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist grundsätzlich kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung. Trotzdem müssen Mieter nicht alles hinnehmen: Wenn die Wohnung in den Sommermonaten unerträglich heiß wird, können sie die Miete mindern. „Von einer Beeinträchtigung der Wohnqualität und somit um auch von einem Mangel kann bei Temperaturen von mehr als 26 Grad in der Wohnung ausgegangen werden“, so Rastätter. Der Mieter sollte dem Vermieter mitteilen, wie viel Grad es in der Wohnung hat, und  ihn auffordern, etwas dagegen zu unternehmen, so Rastätter weiter. „Außerdem muss der Mieter ankündigen, dass er Miete ab sofort nur unter Vorbehalt bezahlt.“

Zum Beweis der Temperatur in der Wohnung ein Thermometer nutzen

Natürlich kann die Miete nur an den Tagen im Monat, an denen es tatsächlich so unerträglich heiß ist, gemindert werden und nicht pauschal für den gesamten Monat. „Um beweisen zu können, an wie vielen Tagen es wie heiß es in der Wohnung war, können Mieter Zeugen benennen oder ein Thermometer benutzen, das die einzelnen Höchsttemperaturen aufzeichnet und speichert. Anhand dieser Daten, kann dann die jeweilige rückwirkende Minderungsquote berechnet werden“, sagt Rastätter. Wichtig: Mieter sollten nie einfach von sich aus weniger Miete bezahlen. Sondern unter Vorbehalt bezahlen und die zu viel bezahlte Miete dann vom Vermieter zurückfordern.

Der Vermieter muss die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand halten. Um die Hitze in den Griff zu bekommen, kann er eine mobile Klimaanlage zur Verfügung stellen oder Außenjalousien anbringen lassen. „Verlangen kann der Mieter Außenjalousien allerdings nicht. Es ist Sache des Vermieters, wie er Sonnen- und Hitzeschutz schafft“, so Rastätter. Mieter, die selbst eine Sonnenmarkise anbringen wollen, brauchen hierfür die Zustimmung des Vermieters. Der Grund: Bei solchen Arbeiten handelt es sich um einen Eingriff in die Bausubstanz. Mieter sollten generell, wenn eine Hitzewelle anrollt, die Wärme weitestgehend aus der Wohnung halten: „Wir empfehlen: Vorhänge oder Rollläden untertags zumachen und nur in der Nacht oder am frühen Morgen durchlüften“, so Rastätter.

Meldung vom 24.07.2019

 
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