Weihnachtsdeko: Was Mieter*innen dürfen – und was nicht

Eine blinkende Lichterkette im Fenster, ein Adventskranz im Treppenhaus und ein Nikolaus, der die Hauswand hochklettert: In der Vorweihnachtszeit dekorieren viele Menschen daheim aufwendig. „Innerhalb der gemieteten Wohnung oder des Hauses können Mieter so viel dekorieren, aufhängen, aufstellen und schmücken, wie es ihnen gefällt. Da darf der Vermieter keine Vorgaben oder Einschränkungen machen. Außerhalb der Mietsache sieht es aber anders aus“, sagt Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München e.V.

Wenn Mieter*innen an der Außenseite der Fenster oder an der Fassade Weihnachtsschmuck anbringen wollen und dafür in die Wand bohren müssen, benötigen sie die  Erlaubnis des Vermieters oder der Vermieterin, denn dann handelt es sich um einen Eingriff in die Bausubstanz.

Außerdem müssen sie natürlich darauf achten, dass von der Weihnachtsdeko keine Gefahr ausgeht. Passant*innen oder Nachbar*innen dürfen nicht durch eventuell herabfallende Rentiere, blinkende Sterne oder Nikoläuse gefährdet werden.

„Wichtig ist auch hier das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot. Nachbarn dürfen nicht durch die blinkenden Sterne am Schlafen gehindert werden. Daher sollten diese Spielereien während der Ruhezeiten — also zwischen 22 und 6 Uhr — abgeschaltet werden“, rät Zurek.

Das Treppenhaus ist eine Allgemeinfläche, deshalb dürfen sich die Bewohner*innen hier nicht nach Lust und Laune austoben. Hier sollte der Vermieter oder die Vermieterin und auch die anderen Mieter*innen gefragt werden, ob sie mit einer entsprechenden Deko einverstanden sind. „Wichtig ist im Treppenhaus aber auch der Brandschutz. Wir warnen dringend davor, Kerzen aufzustellen und leicht entzündbares Dekomaterial anzubringen. Wenn es zum Brand kommt, kann das fatale Folgen haben. Außerdem ist es schlichtweg verboten, offenes Feuer im Treppenhaus zu machen bzw. brennbare Stoffe dort zu lagern“, sagt Zurek.

Pressemitteilung vom 01.12.2023

 
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