Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek erhält Bayerischen Verfassungsorden

Beatrix Zurek und Landtagspräsidentin Ilse Aigner bei der Verleihung des Bayerischen Verfassungsordens.

Sie ist seit Jahrzehnten DIE Kämpferin für die Interessen von Münchens Mieter*innen: Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek erhält heute von Landtagspräsidentin Ilse Aigner den Bayerischen Verfassungsorden. Der Verfassungsorden ist eine selten verliehene Auszeichnung des Freistaats für Bürger*innen, „die sich herausragend für das Gemeinwohl engagieren“. Schon seit 35 Jahren setzt sich die Juristin Beatrix Zurek für Mieter ein, seit 1994 ist sie als Mietrechtlerin im Mieterverein aktiv. Zunächst als Rechtsberaterin. Seit 2007 leitet Zurek den DMB Mieterverein München als ehrenamtliche Vorsitzende, ist Vorsitzende beim DMB Landesverband Bayern und seit vergangenem Jahr bekleidet sie auch das Amt der Vizepräsidentin des Deutschen Mieterbundes. Hauptamtlich arbeitet Beatrix Zurek bei der Landeshauptstadt München als Gesundheitsreferentin. Den Verfassungsorden erhält sie für ihr berufliches und ehrenamtliches Wirken.

In ihrem Ehrenamt ist Zurek derzeit gefragt wie nie: Die Situation auf dem Mietmarkt in München spitzt sich weiter zu. Die drei wichtigsten aktuellen Themen aus Sicht des Mietervereins:

…Heizkostennachzahlungen…

Beatrix Zurek: „Münchens Mieter bekommen derzeit die hohen Energiepreise in Folge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine schmerzhaft zu spüren. Beim Mieterverein bekommen wir sehr viele Anfragen von verzweifelten Menschen, die mehrere tausend Euro an Heizkosten mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 nachbezahlen sollen. Wir prüfen die Abrechnungen, in vielen Fällen sind die Forderungen leider berechtigt. Dann versuchen wir eine Ratenzahlung für unsere Mitglieder zu vereinbaren. In manchen Fällen haben es Vermieter aber etwa versäumt, aus für Mietern sehr nachteiligen Tarifen in bessere Alternativen zu wechseln. Dann haben wir mehr Handhabe, dass Mieter nicht die gesamte geforderte Summe bezahlen müssen. Ähnlich ist es, wenn Posten in der Abrechnung von Vermietern nur geschätzt werden, hier gibt es Kürzungsmöglichkeiten. Mieter sollten sich beraten lassen.“

…Möbliertes Wohnen…

Beatrix Zurek: „Wer in Immobilienplattformen nach einer neuen Wohnung sucht, stellt schnell fest, dass in München mittlerweile extrem viele möblierte Wohnungen angeboten werden. Und das zu sehr hohen Preisen. Manche Vermieter denken, sie könnten so die Mietpreisbremse umgehen, die seit 2019 endlich auch in Bayern gilt. Das ist aber nicht korrekt. Auch für möblierten Wohnraum gilt die Mietpreisbremse. Es ist nur schwieriger, die korrekte Miethöhe für möblierten Wohnraum auszurechnen, da auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent (=Mietpreisbremse) noch der Möblierungszuschlag drauf darf. Wir fordern, dass der Möblierungszuschlag künftig getrennt ausgewiesen werden und außerdem gedeckelt werden muss. Dafür braucht es eine Änderung des Bundesrechts. Derzeit muss die Höhe des Zuschlags anhand der Wertigkeit der Möbel für jeden Fall ausgerechnet werden. Im Zweifel muss ein Gericht die Höhe des Zuschlags klären. Das ist eine Zumutung für Mieter!“

…Mietenstopp…

Beatrix Zurek: „Die Entwicklung der Mieten gefährdet die Stadtgesellschaft und das Zusammenleben. Wenn es so weiter geht, wird es für alle außer absoluten Topverdienenden sehr schwierig, in München zu leben. Doch wer betreut dann die Kinder, wer fährt die Busse durch die Stadt oder pflegt Alte und Kranke? Wir als Mieterverein wollen uns eine solche Stadtgesellschaft nicht vorstellen und setzen uns deswegen dafür ein, dass München weiterhin eine Stadt für alle bleibt. Doch dafür braucht es Hilfe auf Bundesebene – denn viele Gesetze wie ein Mietenstopp oder eine Bodenreform müssen vom Bund beschlossen werden. Ein bundesweiter Mietenstopp wäre wichtig, um den Mieterinnen und Mietern eine Verschnaufpause zu verschaffen. Bei einer Durchschnittskaltmiete von 14,58 Euro pro Quadratmeter laut Mietspiegel wäre ein Mietenstopp auch durchaus den Vermieterinnen und Vermietern zumutbar. Damit die Situation entschärft wird, braucht es gleichzeitig Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen. Doch damit dieser möglich ist, benötigen wir eine Bodenreform. Denn auf extrem teurem Grund und Boden kann nur sehr schwierig bezahlbarer Wohnraum entstehen. Grund und Boden muss aus unserer Sicht für die Allgemeinheit da sein. Der Staat darf es nicht unterstützen, dass Einzelne durch extrem steigende Bodenpreise extrem reich werden und die Allgemeinheit sich Wohnen nicht mehr leisten kann. Jeder Mensch im Freistaat hat ein Recht auf eine angemessene Wohnung. Das hält Artikel 106 der Bayerischen Verfassung fest. Deswegen müssen wir die extremen Steigerungen bei den Bodenpreise gesetzlich stoppen.“

Foto: Bildarchiv Bayerischer Landtag

Pressemitteilung vom 29.03.24

 
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