Untervermietung an Geflüchtete: Mieterverein München geht in Berufung

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 20.12.22, nach dem Mieter*innen für die Aufnahme von Geflüchteten in Mietwohnungen- und Häusern die Erlaubnis ihres Vermieters brauchen, geht der DMB Mieterverein München in Berufung. Der Verein unterstützt den Mieter nicht nur juristisch, sondern übernimmt auch die Prozesskosten, um so die Rechtslage bundesweit zu klären.

Grundsätzlich benötigen Mieter*innen die Zustimmung des Vermieters, wenn sie einen Teil des gemieteten Wohnraums untervermieten oder nicht nur kurzfristig unentgeltlich Dritten überlassen wollen. Unter bestimmten Umständen haben Mieter*innen aber ein Recht auf diese Zustimmung – wenn sie ein „berechtigtes Interesse“ geltend machen können. Nach Ansicht des Amtsgerichts zählt humanitäre Hilfe nicht dazu.

„Wir müssen höchstrichterlich klären lassen, dass humanitäre Hilfe natürlich ein sogenanntes berechtigtes Interesse für eine Untervermietung ist – denn wir fürchten, dass sonst noch mehr geflüchtete und traumatisierte Menschen das vorläufige Zuhause verlieren, das sie in Deutschland gefunden haben“, sagt Beatrix Zurek, Vorsitzende vom Mieterverein München.

Geklagt hatte ein Mieter, der Mitte März zwei Ukrainerinnen in seinem angemieteten Einfamilienhaus aufgenommen hatte, die seitdem im Dachgeschoss des Hauses wohnen. Die Vermieter wollten das unterbinden.

Pressemitteilung vom 21.12.2022

 
Hier erreichen Sie uns