Deutschland ist Mieterland. Wir stehen für einen wirksamen und angemessenen Mieterschutz – dazu gehören auch die Regeln zur Miethöhe. Die hohen Mieten in vielen Ballungszentren sind ein großes Problem.
Anreize für günstige Mieten schaffen durch Anpassung des Werbungskostenabzugs, damit derjenige, der weniger als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt, künftig keine steuerlichen Nachteile hat.
Mietpreisbremse soll unbefristet und auch für Immobilien, die bis 2019 bezogen wurden, gelten und nicht durch (teil-)möblierte und befristete Wohnungsangebote umgangen werden.
Indexmietverträge werden in Zukunft durch die Kappungsgrenzen normaler Mietverträge, wie der ortsüblichen Vergleichsmiete, gedeckelt.
Zweckentfremdung und Leerstand von Wohnraum durch Kurzzeitvermietung sind zu unterbinden.
Mietwucher muss wirksam unterbunden werden, unter anderem durch Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts.
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wollen wir nur eine maximale Mietsteigerung von sechs Prozent in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erlauben, Bundesländer sollen auch darüber hinausgehende eigenständige Regelungen treffen können.
Den Mietspiegel Betrachtungszeitraum wollen wir auf zehn Jahre ausweiten und preisgebundenen Wohnraum in die Betrachtung einbeziehen.
Die Nebenkosten für Mieterinnen und Mieter sollen transparenter und einfacher nachvollziehbar sein.
Mieter bei der Grundsteuer entlasten. Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer darf deshalb nicht so weit gehen, dass der Eigentümer sämtliche Lasten auf die Mietparteien umlegen darf.
Die AfD steht für ein ausgewogenes Mietrecht und lehnt staatliche Überregulierungen sowie Investitionshemmnisse wie die Mietpreisbremse oder den Mietendeckel ab.
Die Mietpreisbremse muss verlängert werden. Wir wollen die Mietpreisbremse außerdem bereits auf Wohnungen anwenden, die älter als fünf Jahre sind.
Wir werden in angespannten Wohnungsmärkten einen Mietenstopp ermöglichen. Mietwucher muss durch die Stärkung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch bekämpft werden, um den Nachweis für Mietende zu erleichtern und somit Verstöße gegen die Mietpreisbremse stärker zu ahnden.
Die Vermietung möblierter Wohnungen muss streng reguliert und die Zweckentfremdung von Wohnraum geahndet werden.
Zudem werden wir Mieterhöhungen durch eine Senkung der Kappungsgrenzen begegnen. Den Betrachtungszeitraum zur Ermittlung der Vergleichsmiete wollen wir dafür deutlich verlängern.
Und wir werden Schlupflöcher schließen, etwa wenn Wohnungen nicht zu fairen Preisen, sondern überteuert als möblierte Wohnung oder Ferienwohnung angeboten werden.
Indexmieten sollen durch Obergrenzen reguliert werden und Sanierungen müssen warmmietenneutral umgelegt werden.
Zudem wollen wir die Umlagefähigkeit der Grundsteuer beenden, damit diese nicht mehr auf Mieter*innen umgewälzt werden kann.
Die Mietpreisbremse ist nachweislich eine Investitionsbremse. Deshalb lassen wir sie auslaufen.
Um Anreize für den dringend notwendigen Neubau zu schaffen, durchbrechen wir die staatliche Regulierungsspirale im Mietmarkt.
Einen bundesweiten Mietendeckel wird es mit uns nicht geben.
Wir vereinfachen das Nebenkostenrecht.
Wir fordern einen bundesweiten Mietendeckel!
In angespannten Wohnungsmärkten müssen besonders hohe Mieten abgesenkt werden.
Als Sofortmaßnahme müssen Mieterhöhungen bundesweit für die nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden.
Staffelmieten und Indexmietverträge wollen wir verbieten und die Vermietung möblierter Wohnungen streng regulieren.
Die Grundsteuer darf nicht mehr als Teil der Betriebskosten auf die Mieter*innen umgelegt werden.
Wir fordern einen bundesweiten Mietendeckel statt einer wirkungslosen Mietpreisbremse.
In allen Regionen, in denen es nicht mehr möglich ist, sich mit einem normalen Einkommen adäquaten Wohnraum zu leisten, wollen wir die Mieten bis zum Ende des Jahrzehnts einfrieren.
Wir werden uns für die Verabschiedung eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher stark machen und gesetzlich gegen stark überhöhte Mieten bei möblierten Zimmern vorgehen.