Frage 7: Grundrecht auf Wohnen einführen
Die Haltung des DMB zusammengefasst
Wohnen ist ein Grundbedürfnis und Voraussetzung für ein gutes und sicheres Leben. Wohnen muss deshalb in der Rechtsordnung einen besonderen Stellenwert genießen. Der DMB wiederholt seine Forderung nach der Ergänzung der Verfassung um ein Grundrecht auf Wohnen, zum Beispiel in einem neuen Artikel 14 a Grundgesetz. Der DMB setzt sich weiterhin dafür ein, dass der Gesetzgeber Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes Rechnung trägt, wonach Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll.
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Die Haltung der Parteien
Hier finden Sie die Haltung der Parteien zu folgenden Themen:
Offensive für Bau und Erhalt bezahlbarer Wohnungen
Kosten des Klimaschutzes fair verteilen
Profitmaximierung auf dem Immobiliensektor bekämpfen
Grundrecht auf Wohnen einführen