Fristlose Kündigung wegen Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten

Der Vermieter wollte Stefan B. aus Neuhausen rausklagen, nachdem er zwei Frauen aus der Ukraine aufgenommen hatte. Mit Hilfe des Mietervereins München hat er sich gewehrt – mit Erfolg. Das Amtsgericht entschied: Stefan B. darf bleiben. 

Wieder hat ein Münchner Mieter massiven Ärger mit seinem Vermieter bekommen, weil er Menschen aus der Ukraine aufgenommen hat. Stefan B. bangte monatelang um sein Zuhause. Im August wurde er von seinem Vermieter fristlos gekündigt, dann folgte die Räumungsklage. Doch der 39-Jährige hat sich mit Hilfe des Mieterverein München gewehrt – und Recht bekommen. Jetzt wies das Amtsgericht München die Klage ab. „Bei mir macht sich erst langsam die Erleichterung breit“, sagt Stefan B. „Ich hätte nie gedacht, dass mir so etwas passiert, ich habe mich immer an alle Vorgaben gehalten – und plötzlich stehst du da und weißt nicht, ob du aus deiner Wohnung fliegst.“

Der Fall: Stefan B. wohnt seit 2005 in einer 3-Zimmer-Wohnung in Neuhausen. Er hat dort seitdem mehrere Untermieter gehabt und dafür korrekt seinen Vermieter um Zustimmung gebeten, es gab nie Probleme. Ende März 2022 wollte Stefan B. angesichts des Krieges in der Ukraine helfen und nahm eine Frau mit ihrer erwachsenen Tochter auf – zunächst als Besuch. Die Frauen wollten nur vier Wochen bleiben und dann in eine Unterkunft in der Nähe von Dortmund. Doch die Mutter erkrankte, konnte nicht reisen. Stefan B. bat deswegen, wie er es schon früher getan hatte,  am 01.07.22 seinen Vermieter um Zustimmung zur Untervermietung. Am 2. August kam stattdessen die fristlose Kündigung, weil er angeblich wiederholt unerlaubt untervermietet habe.

Zu diesem Zeitpunkt waren die Frauen schon in NRW,  Stefan  B. unterstützte sie bei der Suche nach einer anderen Bleibe. Nachdem es Unklarheiten zwischen den Münchner Behörden  und denen in NRW gab, mussten die Frauen im August nochmal für einige Tage in München bei Stefan B. unterkommen, bevor sie  in eine Flüchtlingsunterkunft in München gingen und im Oktober ganz zurück in ihre Heimat zogen.

Das Gericht hielt eine Kündigung für unbegründet. „Unser Mitglied hat nur getan, was man tun sollte – er hat geholfen“, sagt Beatrix Zurek, Vorsitzendes des Mietervereins München. „Es ist gut und richtig, dass die Kündigung ohne Erfolg blieb. Aber so eine Kündigung macht Angst und ist ein enormer Stress. Wir können deswegen nur dazu raten, sich in einem solchen Fall schnell rechtliche Hilfe zu holen.“

Rechtlicher Hintergrund:

  • Gäste dürfen ohne Genehmigung in der Wohnung aufgenommen werden. Es ist rechtlich nicht ganz eindeutig, wie lange, aber bis zu sechs Wochen auf jeden Fall.
  • Bei längerer Unterbringung – egal ob gegen Geld oder unentgeltlich – müssen Mieter*innen  die Genehmigung der Vermieter*innen einholen. Manchmal haben sie auch das Recht auf eine solche Genehmigung, nämlich  dann, wenn es ein „berechtigtes Interesse“ gibt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Mieter*innen das Geld aus der Untervermietung brauchen oder eine Haushalthilfe mit einzieht.
  • Der Mieterverein München ist in einem anderen Fall von Untervermietung an ukrainische Geflüchtete gerade in Berufung gegangen. Auch da will der Vermieter die Untervermietung bzw. Überlassung an die Geflüchteten unterbinden. Nach Rechtsauffassung des Mietervereins ist aber auch eine gesellschaftlich erwünschte humanitäre Hilfe als berechtigtes Interesse anzusehen.

Pressemitteilung vom 14.04.23

 
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