Erfolg vor Gericht nach Eigenbedarfskündigungen

Sühel S. und seine Nachbarin Heike K. erhielten beide eine Kündigung ihres Vermieters wegen Eigenbedarfs.

Update vom 14.1.2020: Das Landgericht München I hat nun auch die Berufung im Fall von Heike K. zurückgewiesen. Das heißt: Auch sie darf in ihrer Wohnung bleiben. 

Er konnte ohne Sorgen ins neue Jahr starten: Mietervereins-Mitglied Sühel S. muss nicht aus seiner Wohnung ausziehen. Das hat das Landgericht München I aktuell in zweiter Instanz entschieden. Der 41-Jährige war von seinem Vermieter wegen Eigenbedarfs gekündigt worden. Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt: Denn der Vermieter hatte nicht nur Sühel S. gekündigt, sondern insgesamt fünf von sieben Mietparteien seines Mehrfamilienhauses in der St.-Paul-Straße gleich bei der Theresienwiese. Allen wegen Eigenbedarfs. Unter anderem die Tochter, der Sohn, der Neffe sowie der Vermieter selbst wollten laut Kündigungen in die Wohnungen einziehen. Die bisherigen Mieter bezahlen sehr niedrige Mieten.

Das Landgericht München I sah den Eigenbedarf des Vermieters, der Immobilienunternehmer ist, nun im Fall von Sühel S. nicht als gegeben an. Und wies die Berufung des Vermieters gegen das Urteil des Amtsgerichts zurück. Das Amtsgericht hatte die Räumungsklage abgewiesen. „Ich bin überglücklich. Endlich kann ich wieder ruhig schlafen“, sagt Sühel S.. Vor Gericht hatte Anwältin Lisa Matuschek Sühel S. über den Rechtsschutz des Mietervereins vertreten. „Ein wichtiges Signal: Das Gericht hat gezeigt, dass man so nicht mit Mietern umgehen kann. Ich freue mich sehr für meinen Mandanten“, sagt die Spezialistin für Mietrecht.

Auch im Fall von Heike K. gibt es eine positive Entwicklung

Im Vorfeld der Eigenbedarfskündigung habe der Eigentümer die Mieter überreden wollen, neue Mietverträge mit deutlich höheren Mieten zu unterschreiben, so Sühel S. Und bei einem Nicht-Unterschreiben mit Eigenbedarfskündigungen gedroht. Zunächst sei ihm dann wegen Eigenbedarfs der Mutter des Vermieters gekündigt worden. Als die Mutter dann verstorben sei, sei eine Kündigung wegen Eigenbedarfs für den Neffen des Vermieters gefolgt.

Auch im Fall von Kinderpflegerin Heike K. (60), einer Nachbarin von Sühel S., gibt es eine positive Entwicklung. Vor dem Amtsgericht errang ihr Anwalt Stefan Ackermann, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht einen Erfolg für sie, die Räumungsklage wurde abgewiesen. Das Gericht könne sich „des Eindrucks nicht erwehren, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist“, heißt es im Urteil. Auch hier ist der Vermieter in Berufung gegangen. „Doch das Landgericht hat signalisiert, dass es die Berufung abweisen will“, so Rechtsanwalt Ackermann.

Der DMB Mieterverein München beobachtet seit einigen Jahren eine Zunahme von Eigenbedarfskündigungen in der Stadt. Eigenbedarfskündigungen sind eine relative einfache Art für Vermieter, um Mieter aus Wohnungen zu bekommen, weiß Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins. Nach einer gewissen Zeit werden diese Wohnungen oftmals deutlich teurer neuvermietet. „Im Fall der St.-Paul-Straße erschien es uns sehr fraglich, ob tatsächlich Eigenbedarf vorliegt. Deswegen freuen wir uns nun sehr für unser Mitglied Sühel S.“

Foto: Philipp Gülland/DMB Mieterverein München

 
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