Zweckentfremdungssatzung: Verhalten der Staatsregierung unverständlich

Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter. Foto: DMB Mieterverein München/Ina Zabel

Münchens Mieterinnen und Mieter müssen dringend vor weiterer Verdrängung und immer weiter steigenden Mieten geschützt werden. „Deswegen ist es wichtig und richtig, dass die Stadt München alles ihr Mögliche zum Schutz von Mietern unternimmt – und etwa die Zweckentfremdungssatzung zu Jahresbeginn verschärft hat“, sagt Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter.

Kein Verständnis habe er jedoch dafür, dass die bayerische Landesregierung scheinbar kein Interesse daran habe, den leidgeplagten Mietern zu helfen und die Stadt München in Sachen Mieterschutz zu unterstützen, so Rastätter.

Der Hintergrund: Der Haus- und Grundbesitzerverein München hat gegen die zum 1. Januar 2020 verschärfte Zweckentfremdungssatzung der Stadt München vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geklagt. Durch die Satzung soll verhindert werden, dass aus ehemaligen Mietwohnungen bei einem Abriss teure Eigentumswohnungen werden. Laut der neuen Satzung dürfen für Mietshäuser, die abgebrochen werden, nur noch neue Mietshäuser entstehen. Und die Mieter müssen maximal die ortsübliche Vergleichsmiete in dem neuen Haus bezahlen. „Mit der ortsüblichen Vergleichsmiete kann in München mit einer Durchschnittsmiete von 11,69 Euro pro Quadratmeter jede faire Vermieterin und jeder faire Vermieter auskommen“, sagt Rastätter.

Die Staatsregierung drückt sich vor der Verantwortung, sich um Bayerns Mieterinnen und Mieter zu kümmern

Doch gegen diese Miet-Obergrenze und auch die Vorgabe, dass für Mietwohnungen nur Mietwohnungen entstehen dürfen, meldet das bayerische Bauministerium in einer Stellungnahme an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof rechtliche Bedenken an, wie der Münchner Merkur berichtet. Und springt damit dem Haus- und Grundbesitzerverein bei.

„Wenn die Landesregierung der Meinung ist, dass die Stadt München die Zweckentfremdungssatzung so nicht hätte verschärfen dürfen, muss sie selbst das dahinter stehende Zweckentfremdungsgesetz auf Landesebene so anpassen, dass es den bayerischen Städten und Gemeinden hilft, Mieter zu schützen“, so Rastätter. Denn für das Thema Zweckentfremdung von Wohnraum sind die Länder zuständig, die Kommunen machen das Gesetz per Satzung für sich anwendbar. „Die Staatsregierung hat eine Verantwortung, sich um die Mieter Bayerns zu kümmern. Sie drückt sich aber vor genau dieser Verantwortung, hat kein Interesse am Mieterschutz und versteckt sich hinter juristischen Bedenken. Das haben wir bereits beim Volksbegehren #6JahreMietenstopp erlebt. Über das Volksbegehren entscheidet nun das Bundesverfassungsgericht. Und auch in Sachen Zweckentfremdung zeigt die Regierung keinerlei Interesse an den Belangen der  Mieterinnen und Mieter.“

Meldung vom 27.11.2020

 
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