Mietrechtsreform: Das bringt sie Münchens Mietenden
Das Bundeskabinett hat strengere Regeln für Vermietende beschlossen. Wir fassen zusammen, was das für Münchens Mietende bedeutet:
- Strengere Regeln für möblierte Vermietungen
Wer in München nach einer Mietwohnung sucht, findet vor allem extrem teure, möblierte Angebote. Auch in anderen deutschen Städten wird Möblierung teils genutzt, um Preise in die Höhe zu treiben. Hier greift die Bundesregierung nun ein. Der sogenannte Möblierungszuschlag muss künftig gesondert ausgewiesen werden. „So können Mietende endlich sehen, welcher Anteil der Miete sich auf die Möblierung bezieht und was die ‚normale‘ Miete ist. Ein wichtiger Schritt für Münchens Mieterinnen und Mieter“, sagt Monika Schmid-Balzert, stellvertretende Geschäftsführerin des DMB Mietervereins München. Mietenden wird es somit erleichtert, im ersten Schritt zu prüfen, ob die Mietpreisbremse eingehalten ist. Und dann zu schauen, ob der Möblierungszuschlag angemessen ist. Dabei sollen sich die Kosten für die Möblierung am Zeitwert der Möbel orientieren müssen. „Das ist sinnvoll, da bei Möblierung oftmals eine hohe monatliche Summe für vergleichsweise minderwertige Einrichtung verlangt wird“, sagt Monika Schmid-Balzert. Kritisch sieht der Mieterverein die Regelung, dass für voll möblierte Wohnungen eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete für die Möblierung angesetzt werden darf. „Das ist viel zu hoch“, sagt Monika Schmid-Balzert. Bei einer 100 Quadratmeter-Wohnung für 1800 Euro kalt wären das 180 Euro erlaubter Möblierungszuschlag im Monat. Nach einem Jahr wären das 2160 Euro für die Möbel, nach fünf Jahren 10 800 Euro. „Die Möbel sind also, wenn eine günstige Einrichtung gewählt wurde, schnell abbezahlt, doch der Möblierungszuschlag läuft weiter.“
- Kurzzeitmietverträge
Ebenfalls im Zusammenhang mit möblierten Wohnungen häufig anzutreffen ist die Vermietung zum sogenannten vorübergehenden Gebrauch. Hier gilt die u.a. Mietpreisbremse nicht. Doch welcher Zeitraum ist noch ein vorübergehender Gebrauch und wo ist dieser nur vorgeschoben? Hierfür gibt es nun erstmals eine fixe gesetzliche Regelung. Diese Verträge sollen künftig maximal für sechs Monate abgeschlossen werden dürfen und in Ausnahmefällen auf acht Monate verlängert werden. „Ein wichtiger Schritt“, sagt Monika Schmid-Balzert. „Bislang gab es keine feste zeitliche Obergrenze. Mietende, die sich wehren wollten, mussten vor Gericht ziehen und dort gab es dann unterschiedliche Einschätzungen, was noch vorübergehender Gebrauch ist und was nicht.“
- Indexmietverträge
Indexmietverträge orientieren sich an den Verbraucherpreisen. Wenn diese stark steigen, wie zu Beginn des Ukrainekriegs, dürfen Mieten auch stark angepasst werden. „Bei sehr hohen Mieten wie in München können diese prozentualen Preissteigerungen extrem ausfallen“, sagt Monika Schmid-Balzert. „Deswegen ist es richtig, dass die Regierung nun für Indexmietverträge in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie München einen Deckel einführt. Wir hätten uns eine deutlich stärkere Begrenzung gewünscht“. Die Regel für den Deckel: Bei einer jährlichen Steigerung von mehr als drei Prozent soll die Steigerung über den drei Prozent nur noch zur Hälfte für eine Mieterhöhung geltend gemacht werden dürfen.
- Schutz vor Wohnungsverlust
Mietende, die eine fristlose Kündigung wegen nicht bezahlter Miete bekommen haben, konnten den Wohnungsverlust bisher abwenden, indem sie die Miete nachbezahlt haben. Dies allerdings lediglich einmal innerhalb von zwei Jahren. Das war bei einer ordentlichen Kündigung nicht möglich, weswegen manche Vermietende einfach beide Kündigungsformen benutzten, um Mietende aus der Wohnung zu bekommen. Hier schiebt die Bundesregierung einen Riegel vor. Wenn Mietende die Miete spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage nachzahlen, können sie die ordentliche Kündigung ebenfalls abwehren. „In den meisten Fällen bezahlen Mietende in München ihre Miete nicht, weil sie in einer persönlichen Ausnahmesituation sind etwa wegen eines Jobverlusts oder eines Krankheitsfalls. In einer solchen Situation noch die Wohnung zu verlieren, ist eine Katastrophe. Deswegen war diese Regelung überfällig“, sagt Monika Schmid-Balzert.
- Neues Heizungsgesetz
Auch beim neuen Heizungsgesetz soll nun eine Regelung zum Mieterschutz eingebaut werden. Sonst hätte Münchens Mieterinnen und Mietern ein Nebenkostenschock gedroht. Denn Eigentümer*innen dürfen laut dem neuen Gesetz auch Öl- und Gasheizungen einbauen und die könnten Mietenden in Zukunft extrem hohe Energiekosten bescheren. Auch hier hat die Koalition zu einer Einigung gefunden: Die Kostenrisiken sollen künftig zwischen Vermietenden und Mietenden geteilt werden. „Wenn der Vermieter eine neue Ölheizung einbaut und dadurch hohe Heizkosten entstehen, muss er sich künftig erstmals zur Hälfte an den Energiekosten beteiligen“, sagt Monika Schmid-Balzert. „Wir hätten uns einen Heizkostendeckel wie von unserem Dachverband vorgeschlagen gewünscht. Doch auch die nun getroffene Regelung halten wir für einen annehmbaren Kompromiss. Heute ist ein guter Tag für Mieterinnen und Mieter in Deutschland.“
Pressemitteilung vom 30.4.2026