Was kommt als Nächstes?
Eva Sch. sollte aus ihrer Wohnung geklagt werden, weil ihr Sohn die Hoftür nicht schloss. Wie manche Vermieter*innen vorgehen, um langjährige Mietende loszuwerden

Jeder Schritt macht Eva Sch. Mühe. Auf ihren Rollator gestützt bewegt sie sich langsam den Flur entlang. Sie wirkt erschöpft. Wenn es nach Ihrem Vermieter ginge, wäre die 86-Jährige nicht mehr in dieser Wohnung. Der Vermieter hat versucht, mit einer Räumungsklage die schwerbehinderte Frau nach 34 Jahren raus zu werfen. Ungewissheit, Angst davor, auf der Straße zu landen, all das hat der schwer kranken Frau sehr zugesetzt. „Ich würde einen Umzug gesundheitlich nicht schaffen.“
Jahrzehntelang hatte Eva Sch. ein gutes Verhältnis zu ihrem Vermieter, einem vermögenden Arzt, der noch viele andere Wohnungen in München besaß. 1990 ist sie mit ihrem Mann in die Wohnung eingezogen. Der Ort hat eine gewisse Berühmtheit erlangt. Es ist die Wohnung, in der einst die Schauspielerin Barbara Valentin und der Queen-Sänger Freddy Mercury gemeinsam gewohnt haben.
Aufwändige Sanierung in Eigenleistung
Bei ihrem Einzug haben Eva Sch. und ihr Mann auf eigene Kosten aufwändig saniert – die Wände waren zum Beispiel stark von Schimmel befallen. Rund 60 000 Mark hat das Ehepaar damals investiert. „Ich habe aus der Wohnung ein Schmuckstück gemacht“, sagt Eva Sch. Anfangs hatte sie einen Staffelmietvertrag, bei dem alle zwei Jahre die Miete erhöht wurde. Da sie die Renovierung selbst bezahlt hatte, wandelte der Vermieter den Vertrag aber in einen normalen Mietvertrag um. „Mit ihm konnte man reden, es gab nie Schwierigkeiten.“
Ein halbes Leben verbrachte Sch. in dieser Wohnung. Ihr Mann ist verstorben, ihre eigene Mutter hat sie hier einige Jahre gepflegt. Jetzt braucht sie selbst Hilfe. Ihr Sohn Claudius zog ein, damit er sich um alles kümmern kann. Nach vielen Rückenoperationen, langen Aufenthalten in Krankenhäusern und Rehakliniken kann Eva Sch. das Haus nur noch im Rollstuhl und mithilfe ihres Sohnes verlassen.
Probleme nach Vermieterwechsel
Die Probleme mit der Wohnung begannen, als der ursprüngliche Vermieter vor einigen Jahren starb und die Immobilie an seinen Sohn vererbte. Immer öfter kam es zu Streitigkeiten, wenn zum Beispiel die Heizung nicht funktionierte oder über die Nebenkostenabrechnung. Immer wieder, so berichtete es Eva Sch., fiel dann der Satz: „Wenn es Ihnen nicht passt, können Sie ja ausziehen.“ Die Rentnerin bezahlt derzeit 2100 Euro Miete. Für 130 Quadratmeter in einer Altbauwohnung in guter Lage ist das heutzutage in München sehr günstig. Bei einer Neuvermietung nach einer Sanierung könnte man dort ein Vielfaches an Mieter verlangen.

„Es wurde immer deutlicher, dass man uns hier raushaben will“, sagt Claudius Sch. Auch mit anderen Mietparteien gab es offenbar Schwierigkeiten, einige sind bereits ausgezogen. Eskaliert ist der Streit dann wegen der Tür zum Innenhof: Der Vermieter mahnte die Mieterin, weil ihr Sohn die Türe zum Innenhof immer angelehnt lasse. Der Vermieter argumentierte, dass die Sicherheit der Mieterschaft gefährdet sei, weil der Innenhof auf eine Straße führe und von dort Obdachlose durch die Hoftüre ins Haus gekommen seien. Für Claudius Sch. abwegig. „Seit Jahrzehnten wird die Tür zum Hof nur angelehnt“, berichtet er. Auch in der Hausordnung, die dem Mietvertrag beiliegt, steht, dass man die Türe nur nachts zu schließen habe. Claudius Sch. bringt seine Einkäufe, die er mit dem Fahrrad macht, zum Beispiel über den Hof ins Haus. Auch im Haus direkt daneben, das den gleichen Innenhof hat, ist die Türe zum Treppenhaus angelehnt. Der Innenhof hat außerdem auf dem Weg zur Straße zwei Schranken, die von einem Pförtner bewacht werden.
Erst Abmahnung, dann Räumungsklage
Weil der Sohn die Abmahnung nicht ernst nahm, kam die Räumungsklage. Und in einem ersten Verfahren bekam der Vermieter recht – eine Beweisaufnahme wurde nicht durchgeführt. Mutter und Sohn gaben aber nicht auf, wehrten sich gegen das Urteil. In einem zweiten Verfahren gab es dann eine Beweisaufnahme, es wurden zum Beispiel Nachbarn gehört und die Lage der kranken Frau erläutert. Der zweite Richter machte deutlich, dass die Kündigung nicht rechtens sei, daraufhin zog der Vermieter die Räumungsklage zurück und muss die Prozesskosten tragen.
Dass Vermieter wegen Kleinigkeiten kündigen, kommt öfter vor. Gerade gab es einen Fall, in dem eine Kündigung kam, weil die Mieterin den Rasen im Innenhof betreten hatte, obwohl der Vermieter doch eine Betretungsverbot der Fläche ausgesprochen hatte. Beim Mieterverein liegt zum Beispiel ein Fall, in dem der Vermieter kündigte, weil die Mieter*innen angeblich den Zutritt zur Wohnung verweigert hatten. Tatsächlich gab es dort vor allem Terminschwierigkeiten. Die Mieter*innen sagten zum Beispiel wegen eine Arzttermins ab oder reagierten nicht sofort auf eine Mail des Vermieters.
Wenn die Räumungsklage nicht wirkt, folgt Druck und Schikane
„Selbst wenn Mieter in solchen Dingen kleinere Vergehen begehen sollten, rechtfertigt das nicht sofort eine Kündigung“, erklärt Monika Schmid-Balzert, stellvertretende Geschäftsführerin des Mietervereins. Schmid-Balzert sieht in solchem Vorgehen eher eine andere Motivation. „Manche suchen nach Fehlverhalten, das man als Vorwand nehmen kann. Wir erleben das seit Jahren, dass Vermieter mit kleineren und größeren Schikanen die Menschen unter Druck setzen. Egal, wie berechtigt die Vorwürfe sind, sie verunsichern die Mieterinnen und Mieter und machen sie mürbe.“
Genau das führt ja oft zum Ziel. „Viele ziehen aus, weil sie den Stress nicht mehr aushalten.“ Gerade bei alten Mietverträgen mit günstigen Mieten machen Eigentümer*innen dann ein großes Geschäft. Eva Sch. ist zwar erleichtert, dass die Räumungsklage nun zurückgezogen wurde. Die Hoftüre ist jetzt immer zu. Gut schlafen kann die 86-Jährige trotzdem nicht, und das liegt nicht nur an ihren körperlichen Schmerzen. „Ich fühle mich hier nicht mehr wohl. Es ist da ständig die Angst: Was kommt als Nächstes?“ Auch ihren Sohn nimmt die Lage gesundheitlich mit. „Ich verstehe einfach nicht, wie jemand, der so viel Geld hat, einer alten kranken Frau das antun kann. Meine Mutter will doch nichts weiter, als ihre letzten Jahre in Frieden hier wohnen.“
Text: Tina Angerer, Fotos: Astrid Schmidhuber