Zweckentfremdung: Bayerische Regierung muss endlich handeln
Die Stadt München hätte ihre Zweckentfremdungssatzung nicht verschärfen dürfen, so lautet ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), über den die Süddeutsche Zeitung berichtet. Die Kompetenzen für schärfere Regelungen hätten laut Gericht nur die Länder und der Bund. Die Konsequenz: „Die bayerische Staatsregierung muss endlich das hinter der Zweckentfremdungssatzung stehende Zweckentfremdungsgesetz auf Landesebene so schärfen, dass es den Kommunen hilft, ihre Mieterinnen und Mieter zu schützen. Wir fordern von der bayerischen Staatsregierung mehr als Lippenbekenntnisse – und zwar jetzt! Doch im Grunde sind der CSU und den Freien Wählen die Interessen der Mieterinnen und Mieter nicht wichtig. Sie kümmern sich vorrangig um diejenigen, die mit Wohnraum gutes Geld verdienen“, sagt Mieterverein-München-Geschäftsführer Volker Rastätter.
„Beispiele gibt es viele: der Verkauf der GBW, ehemals staatseigene Immobilientochter der Landesbank, wodurch tausende Mieter*innen von bezahlbaren Wohnungen im Stich gelassen wurden. Dann die zunächst fehlerhafte Verordnung zur Mietpreisbremse – wodurch Bayerns Mieterinnen und Mieter die Bremse lange Zeit nicht treten konnten. Aktuell argumentieren Vertreter*innen der bayerischen Regierung gegen das Volksbegehren #6JahreMietenstopp. Das letzte Wort hat nun das Bundesverfassungsgericht“, so Rastätter.
Das soziale Gefüge ist in Gefahr, wenn es so weiter geht
Der DMB Mieterverein München begrüßt, dass die Stadt München sich sehr bemüht, Mieterinnen und Mieter auf verschiedenen Wegen zu schützen. „Doch wenn es auf Bundes- und Landesebene keinen wirklichen Willen zum Schutz dieses Großteils unserer Bevölkerung gibt, kann das immer nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein“, so Volker Rastätter. „Die Vorgabe der Stadt München, dass für abgerissene Mietwohnungen nur neue Mietwohnungen entstehen dürfen und der Ersatzwohnraum im gleichen Viertel geschaffen werden muss, ist inhaltlich wichtig und sinnvoll. Denn sehr oft haben wir es in München in der Vergangenheit erlebt, dass Mietwohnungen für immer verschwunden sind und Luxus-Eigentumswohnungen dafür gebaut wurden. Diese hätten sich die ehemaligen Bewohner*innen der Mietwohnungen nie im Leben leisten können. Wenn Ersatz-Mietwohnraum geschaffen wurde, dann am Rande der Stadt. Das ist nur eines: Verdrängung von Menschen, deren Geldbeutel offenbar zu wenig gefüllt ist.“
Für das soziale Gefüge in unseren Städten und Gemeinden ist es wichtig, dass sich alle Menschen Wohnen leisten können. „Dafür müssen aber endlich die nötigen gesetzlichen Grundlagen auf Bundes- und Landesebene geschaffen werden“, sagt Volker Rastätter.
Pressemitteilung vom 26.01.2021