Zu wenig Mieter*innen-Schutz beim Umwandlungsverbot

Die lange vom Freistaat verschleppte Verordnung zur Einführung eines Umwandlungsverbots von Miet- in Eigentumswohnungen wurde heute beschlossen – doch der Mieterverein München kritisiert die Regelung als unzureichend. Ab Juni 2023 gilt in angespannten Wohnungsmärkten wie München eine Genehmigungspflicht für Umwandlung bei Mietshäusern mit mehr als zehn Wohnungen.

„Mieterinnen und Mieter, die in einem Haus mit neun Wohnungen oder weniger leben, müssen weiterhin fürchten, dass ihr Zuhause verkauft wird. Was das in München meist bedeutet, ist leider bekannt“, sagt Beatrix Zurek, Vorsitzende vom Mieterverein München. „Der Freistaat muss der Stadt scharfe Instrumente in die Hand geben, um zumindest die verbliebenen Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen – aber das ist mal wieder nicht passiert. Das Kabinett muss die Regelung nachschärfen, sonst wird München immer weiter an Investoren verkauft und bezahlbarer Wohnraum geht unwiederbringlich verloren.“

Zudem fordert Beatrix Zurek die Ampelkoalition auf, die Regelung zu entfristen, denn im Bundesgesetz ist sie nur bis 2025 befristet. Schnellstmöglich müssten auch die vielen Ausnahmeregeln abgeschafft werden, die das Bundesgesetz zulässt – etwa wenn das Grundstück zu einem Nachlass gehört oder Wohnungseigentum zugunsten von Miterb*innen begründet werden soll, so Zurek.

Pressemitteilung vom 25.04.2023

 
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