Wer heimlich bei Airbnb untervermietet, riskiert, selbst für Schäden zu haften
Die Wohnung mehrmals im Jahr bei Plattformen wie Airbnb an Touristen untervermieten – und sich davon den nächsten Urlaub finanzieren. „Wer sich dafür als Mieter nicht die Erlaubnis des Vermieters holt, riskiert nach einer Abmahnung nicht nur eine Kündigung. Der Mieter kann außerdem, etwa bei einem von Touristen verursachten Brand, auch mit existenzbedrohenden Zahlungsaufforderungen konfrontiert sein“, warnt der Geschäftsführer des DMB Mietervereins München, Volker Rastätter.
Denn: Nur berechtigte Untermieter sind durch die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters geschützt. Nicht aber Untermieter, die ohne Erlaubnis des Vermieters einziehen. „Dann greift die Gebäudehaftpflichtversicherung im Ernstfall nicht“, so Volker Rastätter. Eine Gebäudehaftpflichtversicherung schließt der Eigentümer der Immobilie ab. Mieter bezahlen sie häufig, weil der Eigentümer der Immobilie die Kosten für die Versicherung über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen kann. Mieter sind damit bei von ihnen verursachten Brandschäden über die Gebäudehaftpflichtversicherung abgesichert. Nicht aber dem Vermieter nicht gemeldete Untermieter (LG Düsseldorf vom 17.10. 2016, 21 S 257/14).
„Wir raten, sich eine Untervermietung an Touristen gut zu überlegen“
Kann nun der Tourist den Brandschaden nicht begleichen, muss der Mieter gegenüber seinem Vermieter dafür aufkommen. Die Gefahr ist groß, dass auch private Haftpflichtversicherungen bei einer nicht erlaubten Untervermietung nicht einspringen. Auch bei der Hausrats- und Rechtsschutzversicherung dürfte in den meisten Fällen kein Versicherungsschutz für den Mieter bestehen. Und die Versicherungen der Wohnungs-Plattformen decken die Schäden, wenn überhaupt, meist auch nicht vollständig ab.
„Wir raten deshalb, sich eine Untervermietung an Touristen gut zu überlegen“, sagt Volker Rastätter. Generell brauchen Mieter für eine Untervermietung immer das Einverständnis des Vermieters. Dieses sollten sich Mieter schriftlich einholen. Anspruch auf das Einverständnis für eine teilweise Untervermietung der Wohnung, also etwa für ein Zimmer, haben Mieter bei berechtigtem Interesse (etwa Partner ausgezogen, Arbeit verloren, Miete erhöht). Anders sieht es bei der kompletten Untervermietung aus, wie es häufig bei Airbnb der Fall ist. Diese muss der Vermieter nicht erlauben.
Auch von Seiten der Stadt gibt es Vorgaben in Sachen Untervermietung. Denn bei einer Zweckentfremdung von Wohnraum droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Für insgesamt acht Wochen verteilt über das Kalenderjahr dürfen Münchner Mieter ihre Wohnung über Plattformen wie Airbnb komplett an Touristen untervermieten. Alles darüber hinaus ist illegal.
Pressemitteilung vom 20.2.2020