Wenn die Mietwohnung in der Urlaubszeit leer steht

Pack die Badehose ein und ab ans Meer: In den Sommerferien stehen viele Mietwohnungen teils wochenlang leer. Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin beim Mieterverein München e.V. erklärt, was Mieterinnen und Mieter beachten müssen, wenn sie in den wohlverdienten Urlaub fahren.

Muss ich den Vermieter informieren, dass ich weg bin?

Nein, grundsätzlich nicht. „Allerdings ist es ratsam, dem Vermieter mitzuteilen, wo ein Ersatzschlüssel zu finden ist, falls in der Wohnung zum Beispiel ein Wasserrohr platzt“, rät Angela Lutz-Plank. Der Schlüssel muss aber nicht beim Vermieter oder beim Hausmeister deponiert werden, das kann auch eine Nachbarin sein. Der Mieter kann das selbst entscheiden und sollte den Vermieter dann darüber informieren.

Muss ich während meiner Abwesenheit Rasen mähen oder das Treppenhaus reinigen?

Ja, wenn das so vereinbart ist. Denn die Regelungen der Hausordnung oder des Mietvertrages gelten weiter. „Wenn der Mieter nicht zu Hause ist, sollte er sich um eine Vertretung kümmern, die diese Arbeiten erledigt“, so Lutz-Plank.

Muss ich die Vorauszahlungen für die Betriebskosten bezahlen, obwohl ich gar keinen Müll verursache?

„Ja, denn das sind laufende Kosten, die mit der Miete weiter bezahlt werden müssen“, erklärt Lutz-Plank, „bei den verbrauchsabhängigen Kosten macht sich das dann aber bemerkbar, weil weniger verbraucht wurde.“

Was kann ich zum Schutz vor Einbrechern tun?

Man sollte die Wohnung vor der Abreise einbruchsicher machen. Also Türen und Fenster fest verschließen, dafür sorgen, dass der Briefkasten nicht überquillt, die Zeitung abbestellen. „Wenn sich Post oder Zeitungen vor der Türe türmen, ist das ein sicheres Anzeichen dafür, dass die Bewohner nicht zu Hause sind“, warnt Lutz-Plank. Auch eine Zeitschaltuhr, die abends dafür sorgt, dass Lichter angehen, macht durchaus Sinn.

Was tun, wenn ich mit Post von Behörden rechne und Fristen versäume?

Wenn der Mieter damit rechnen muss, dass er Post mit einzuhaltenden Fristen bekommen kann, muss er dafür sorgen, dass der Briefkasten von einer Vertrauensperson regelmäßig geleert und er benachrichtigt wird. Diese Person sollte auch eine Vollmacht haben, dass sie Einschreiben unterschreiben oder Post abholen kann. „Wenn der Mieter eine Frist versäumt, kann das großen Ärger geben und das Argument, man sei im Urlaub gewesen, wird nicht anerkannt“, warnt Lutz-Plank.

Darf ich meine Wohnung untervermieten, während ich im Urlaub bin?

Nein, denn jede Art von Untervermietung setzt die Erlaubnis des Vermieters voraus. „Wenn aber Familie oder Freunde in München Urlaub machen, während der Mieter der Wohnung weg ist, bedarf das nicht der Erlaubnis des Vermieters“, sagt Lutz-Plank. Auch wenn der Mieter der Wohnung nicht in seiner Wohnung ist, denn Gäste dürfen ohne Genehmigung in der Wohnung aufgenommen werden. Es ist rechtlich nicht ganz eindeutig, wie lange, aber bis zu sechs Wochen auf jeden Fall.

 
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