Welche Feier-Regeln gelten an Silvester?

Das Wohnzimmer wird zur Tanzfläche, in der Küche wird laut das vergangene Jahr diskutiert und um Mitternacht steht die ganze Partygesellschaft vor dem Haus. Doch: „An Silvester gelten dieselben Regeln wie unterm Jahr. Das heißt also, dass grundsätzlich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Geräusche aus der Mietwohnung kaum noch wahrnehmbar sein sollten“, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München. „Allerdings dürfte die Polizei, wenn sie denn gerufen wird, in dieser Nacht etwas großzügiger sein“, fügt sie hinzu.

Mieter*innen sollten und müssen also auch bei einer Silvesterparty Rücksicht auf die Nachbar*innen nehmen. Wenn es zu sehr ausartet, können schlaflose Mieter*innen die Polizei holen.

„Auch im Treppenhaus gilt die Nachtruhe. Wenn die Gäste um kurz vor Mitternacht durchs Haus auf die Straße gehen, sollten sie aus Rücksicht auf die Nachbarn nicht zu laut sein“, sagt Lutz-Plank.

Um die Nachbar*innen nicht zu sehr zu stören und trotzdem feiern zu können, gibt die Geschäftsführerin des Mietervereins München folgende Tipps:

  • Fenster und Balkontüre sollten geschlossen bleiben
  • Teppiche dämpfen den Lärm
  • Beim Tanzen sollten die Gäste die Schuhe ausziehen

Hinterlassen Mieter*innen Müll auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen, kann ihn sein Vermieter oder seine Vermieterin dafür nicht zur Rechenschaft ziehen. Und auch für das Böllern auf einem privaten Grundstück gibt es meist keine Klausel im Mietvertrag. Doch: „Jeder Mieter ist verpflichtet, seinen Müll wegzuräumen, der übermäßig entsteht“, sagt Lutz-Plank. In München gilt innerhalb der Umweltzone Mittlerer Ring ohnehin ein städtisches Böllerverbot, in bestimmten Bereichen der Innenstadt ein generelles Verbot für Feuerwerkskörper.

Auf jeden Fall sollte man die Nachbar*innen ein paar Tage vor dem Jahreswechsel über die Feier informieren und sie im besten Fall einladen.

Pressemitteilung vom 27.12.2023

 
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