Weihnachtsdeko – was Mieterinnen und Mieter dürfen und was nicht

Der eine braucht sie, um in Weihnachtsstimmung zu kommen, die andere findet sie einfach nur nervig: Blinkende Lichterketten, schaukelnde Nikoläuse und singende Rentiere. Doch nicht alles, was einem persönlich gefällt, ist auch erlaubt. Das dürfen Mieter*innen in Sachen Weihnachtsdeko:

Grundsätzlich ist es wichtig zu unterscheiden, ob es um die Dekoration innerhalb oder außerhalb der Wohnung geht. In der angemieteten Wohnung kann die Mieterin oder der Mieter im Grunde dekorieren wie sie oder er will. Dies, da es sich in der Regel um einfache Deko-Artikel handelt, die leicht wieder entfernt werden können und der Weihnachtsschmuck von sonst niemandem wahrgenommen wird und somit auch niemanden stören kann.

Anders ist es aber außerhalb der Wohnung: Also vor den Fenstern, an der Fassade oder im Treppenhaus. Hier ist es vor allem wichtig, dass von der Dekoration keine Gefahr für andere ausgeht. „Die Engel, Weihnachtsmänner und Sterne müssen so befestigt werden, dass sie auch bei einem Schneesturm nicht abstürzen und dabei Vorbeigehende gefährden können“, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mietervereins München.

Außerdem benötigen Mieter*innen dann eine Genehmigung vom Vermieter oder der Vermieterin, wenn sie in die Bausubstanz eingreifen. „Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Weihnachtsfans in die Außenfassade bohren müssen, um dort Gegenstände anzubringen – zum Beispiel einen Deko-Nikolaus, der die Hausfassade hochklettert“, sagt Rastätter. Hier kann der Vermieter oder die Vermieterin entscheiden, ob er oder sie diesen Eingriff genehmigt. Wird die Hausfassade dagegen nicht angebohrt, und ist der Weihnachtsschmuck von außen gar nicht sichtbar – weil er etwa nur zum Innenhof angebracht wurde – kann die Vermieterin oder der Vermieter das nicht wegen einer „optischen Beeinträchtigung“ verbieten. Grundsätzlich gilt aber das „Rücksichtnahmegebot“. „Niemand darf durch ausgefallenen Weihnachtsschmuck wie blinkende Lichter oder singende Rentiere am Schlafen gehindert werden“, sagt Volker Rastätter. Um Ärger zu vermeiden, sollten Beleuchtungen zu den üblichen Ruhezeiten in der Nacht ausgeschaltet werden.

Deko im Treppenhaus muss von den anderen Mieterinnen und Mietern nicht ohne Weiteres hingenommen werden. „Das Treppenhaus wird von allen benutzt, daher kann der oder die Einzelne dort nicht dekorieren wie er oder sie will. Brennende Kerzen sind wegen der Feuergefahr ohnehin tabu“, so Rastätter.

Pressemitteilung vom 8.12.2020

Fotos Collage: DMB Mieterverein München

 
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