Volksbegehren Mietenstopp: Urteil am 16. Juli

Rund 52.000 Menschen in Bayern haben für die Zulassung des Volksbegehrens #6JahreMietenstopp unterschrieben – doppelt so viele wie nötig.  Doch das bayerische Innenministerium hat das Begehren im April nicht zugelassen. Nun entscheidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof, ob es im Herbst für die Menschen im Freistaat endlich in die Rathäuser zum Unterschreiben für das Begehren geht. Das Gericht verkündet sein Urteil am:

 

Donnerstag, 16. Juli 2020, 10.30 Uhr, Saal 270

Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Prielmayerstraße 7, 80335 München

 

Bitte beachten Sie: Im Zuschauerraum sind maximal 40 Personen zugelassen. Es sind keine vorherigen Akkreditierungen möglich. Wer zuerst kommt, kriegt einen Platz. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Im Anschluss an die Urteilsverkündung gibt das breite Bündnis hinter dem Volksbegehren #6JahreMietenstopp ein Statement im Saal 270 ab.

Vor dem Gerichtsgebäude werden Unterstützer des Volksbegehrens gespannt auf das Urteil warten. Hier bietet sich eine weitere gute Möglichkeit für Filmaufnahmen und Pressefotos. Außerdem geben die Haupt-Unterstützer des Begehrens vor dem Gebäude auch noch Einzel-Statements ab.

Das Bündnis hinter dem Volksbegehren ist optimistisch, dass der Verfassungsgerichtshof das Begehren zulassen wird. „Der Freistaat Bayern hat aus unserer Sicht durchaus eine Gesetzgebungskompetenz, einen Mietenstopp über das öffentliche Recht zu erlassen. Es ist wichtig, jetzt zu handeln, damit das soziale Gefüge in unseren Städten und Gemeinden nicht zerstört wird“, sagt Kampagnenleiter Matthias Weinzierl. „Gerade die Corona-Krise hat uns allen noch einmal vor Augen geführt, wie wichtig ein sicheres Dach über dem Kopf ist. Durch Kurzarbeit und geringere Einkommen hätten weitere Mieterhöhungen für viele Menschen in Bayern dramatische Folgen.“ Durch das Volksbegehren wären Mieterhöhungen in 162 Städten und Gemeinden für sechs Jahre ausgeschlossen, nach Modernisierungen und bei Wiedervermietungen soll maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Das Volksbegehren ist gerecht und ausgewogen: Faire Vermieter, die deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten, dürfen noch bis 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, um nicht in Bedrängnis zu kommen.

„Während der sechsjährigen Atempause müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den Wohnungsmarkt zu beruhigen: Zum Beispiel verstärkter Neubau und eine Bodenrechtsreform. Doch der erste Schritt muss sein, die Mieterhöhungsspirale zu unterbrechen“, so Matthias Weinzierl.

Pressemitteilung vom 10.7.2020

Foto: Sigi Jantz

 
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