Volksbegehren: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet über Mietenstopp

Es geht um alles: Rund 52.000 Unterschriften waren für das Volksbegehren #6JahreMietenstopp zusammengekommen – doch das bayerische Innenministerium hat das Begehren im April nicht zugelassen. Somit liegt die endgültige Entscheidung beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Das Gericht hat nun einen Termin genannt für die mündliche Verhandlung:

Donnerstag, 18. Juni 2020, 10.30 Uhr, Saal 270

Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Prielmayerstraße 7, 80335 München

Bitte beachten Sie: Im Zuschauerraum sind maximal 40 Personen zugelassen. Es sind keine vorherigen Akkreditierungen möglich; wer zuerst kommt, kriegt einen Platz.

Mietenstopp-Kampagnenleiter Matthias Weinzierl: „Wir sind optimistisch, dass das Gericht im Sinne von Bayerns Mieterinnen und Mietern handeln wird – und das Volksbegehren zulässt.“

Anders als vom Innenministerium bewertet, hat das Land Bayern aus Sicht der Volksbegehren-Macher durchaus die Gesetzgebungskompetenz, einen Mietenstopp über das öffentliche Recht zu erlassen. Der Bielefelder Verfassungsexperte Professor Franz Mayer vertritt das Volksbegehren vor dem Bayerischen Verfassungsgericht. Er sagt: „Das Land darf grundsätzlich Gesetze machen, wenn nichts aus der Bundesverfassung dagegen spricht. Im vorliegenden Fall ist es so, dass man nicht wirklich zwingende Einwände auf Ebene des Grundgesetzes findet.  Es ist insgesamt befremdlich, dass ausgerechnet Bayern, das den Föderalismus so groß schreibt, so hasenfüßig vorgeht. Und sich nicht traut, auf Landesebene bei einem drängenden Problem Gesetze zu erlassen, wenn sich die Möglichkeit bietet.“

Gerade in Zeiten der Corona-Krise zeigt sich, wie wichtig ein Mietenstopp für die Menschen in Bayern wäre – durch Kurzarbeit und geringere Einkommen können sich die Mieter eine Mieterhöhung noch weniger leisten. Mit dem Volksbegehren #6JahreMietenstopp wären genau diese Erhöhungen für sechs Jahre ausgeschlossen.

Bei einer Zulassung des Begehrens könnte es im Herbst in die Rathäuser gehen.

Zum Volksbegehren: Der Gesetzestext zum Volksbegehren #6JahrenMietenstopp sieht vor, Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten (162 Städte und Gemeinden) in Bayern bei laufenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang zu unterbinden. Auch bei Staffel- und Indexmietverträgen werden die Mieten eingefroren. Eine Regelung soll allerdings sozial verantwortlichen Vermietern entgegenkommen. Eine Erhöhung der Miete ist dann noch erlaubt, wenn die erhöhte Miete nicht den Betrag von 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigt. Wer derzeit sehr wenig Miete verlangt, soll also noch einen kleinen finanziellen Spielraum haben, um nicht in Bedrängnis zu kommen. Vom Gesetz ausgeschlossen sind Mieten in Neubauten (ab 1. Januar 2017), da Investitionen nicht gebremst werden sollen. Bei Wiedervermietungen soll nach dem Gesetzestext künftig auch nur maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen, das Gleiche gilt für  Modernisierungs-Mieterhöhungen. Verstöße gegen das Mietenstopp-Gesetz sollen mit bis zu 500.000 Euro bestraft werden können.

Die wichtigsten Forderungen im Überblick:

  • Sechs Jahre lang keine Mieterhöhungen bei laufenden Mietverhältnissen – auch bei Staffel- und Indexmietverträgen
  • Ausgenommen sind Mieten in Neubauten, da Investitionen nicht gebremst werden sollen
  • Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen soll maximal noch die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen
  • Spielraum für faire Vermieter: Mieterhöhung bis 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete möglich

Die Hauptunterstützer des Volksbegehrens:

DMB Mieterverein München, Deutscher Mieterbund (DMB) Landesverband Bayern*, München SPD, Bayern SPD, DGB Region München**, Die LINKE Landesverband Bayern, Die LINKE München, #ausspekuliert

*mit: DMB Mieterverein Erding und Umgebung e.V., Mieterverein Würzburg und Umgebung e.V., Mieterschutzverein Garching-Hochbrück e.V., Mieterverein Forchheim e.V., Mieterverein Passau e.V., DMB Mieterverein Ingolstadt und Umgebung e.V., Deutscher Mieterbund Nürnberg und Umgebung e.V., DMB Mieterverein Lindau und Umgebung e.V., Mieterverein Dachau und Umgebung e.V., Mieterverein Kaufbeuren und Umgebung e.V., Mieterverein Schwandorf und Umgebung e.V., Deutscher Mieterbund Aschaffenburg und Umgebung e.V., Mieterbund Regensburg e.V., Mieterverein Augsburg und Umgebung e.V., Mieterverein Freising e.V.

**mit: IG BAU, IG BCE, EVG, GEW, IGM, NGG, GdP, ver.di

Weitere Unterstützer:

Die Grünen Bayern und München, Sozialverband VdK Bayern, ÖDP Bayern, Mieterbeirat München, Kreisjugendring München-Stadt, mut, Volt Europa, Condrobs München, Forum für nachhaltige Wirtschaft, SoVD (Sozialverband Deutschland) Landesverband Bayern, Paritätischer Wohlfahrtsverband Bezirksverband Oberbayern, GLS Bank, BISS – Bürger in sozialen Schwierigkeiten e.V.

Foto: Mieterverein München / Sigi Jantz

Pressemitteilung vom 9.6.2020

 
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