Volksbegehren #6JahreMietenstopp: Einsatz für gerechtes Wohnen geht weiter

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute keine Gesetzgebungskompetenz für das Land Bayern für einen Mietenstopp gesehen. Damit gibt es vorerst Klarheit in einer Frage, die juristisch sehr unterschiedlich bewertet wird. Die Arbeit des breiten sozialen Bündnisses hinter dem Volksbegehren #6JahreMietenstopp geht weiter. „Wenn es Bayern offenbar nicht kann, dann muss der Bund einen Mietenstopp einführen“, sagt Kampagnenleiter Matthias Weinzierl. „Wir haben uns mit einer Vielzahl von weiteren Initiativen aus der ganzen Bundesrepublik vernetzt, die sich auch zum Ziel gesetzt haben, den Wohnungsmarkt zu beruhigen. Zusammen auch mit dem Bundesverband des Deutschen Mieterbundes werden wir uns dafür einsetzen, dass die Bundesregierung dieses riesige Problem endlich angeht. Gerade die Corona-Zeit hat gezeigt, wie wichtig ein sicheres Dach über dem Kopf ist.“ Als nächsten Schritt will das Bündnis zusammen mit den anderen Initiativen im Herbst einen bundesweiten Mietenstopp-Gipfel veranstalten.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am heutigen Donnerstag argumentiert, dass der dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetzentwurf mit dem Bundesrecht unvereinbar sei, da dem Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz fehle. „Durch die Regelungen zur Miethöhe hat der Bundesgesetzgeber von der ihm zustehenden Zuständigkeit erschöpfend Gebraucht gemacht.“ Der Mietrechtsexperte Professor Markus Artz und der Verfassungsexperte Professor Franz Mayer können den Entscheid nicht nachvollziehen: „Für mich ist verwunderlich, dass die Argumentationsstruktur so überhaupt nicht überzeugt“, sagte Mayer im Anschluss an das Urteil.

Bundesländer oder der Bund: Wer hat die Kompetenz für einen Mietenstopp oder Mietendeckel?

Sollte das Bundesverfassungsgericht, das bezüglich des Berliner Mietendeckels entscheidet, doch eine Gesetzgebungskompetenz für die Länder in Sachen Mietpreisbegrenzung sehen, fordert das Bündnis hinter dem Volksbegehren #6JahreMietenstopp Fairness von der bayerischen Staatsregierung. „In diesem Fall erwarten wir, dass unsere bereits gesammelten Unterschriften für die Zulassung des Volksbegehrens weiter gelten und wir Bayerns Bürger sehr schnell zum Gang in die Rathäuser für eine Unterschrift für den Mietenstopp aufrufen dürfen“, sagt Matthias Weinzierl. Wann das Bundesverfassungsgericht in Sachen Berliner Mietendeckel entscheiden wird, ist unklar. In der konkreten Ausgestaltung sind der Berliner Mietendeckel und der bayerische Mietenstopp unterschiedlich. So sollen beim bayerischen Volksbegehren die Mieten für sechs Jahre auf dem jetzigen Stand eingefroren werden. Bei Wiedervermietungen von Wohnungen und nach Modernisierungen sollen Vermieter maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen dürfen. Neubau ist vom Mietenstopp ausgenommen, für faire Vermieter gibt es noch einen Spielraum bis hin zu 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Möglichkeit, Mieten wie in Berlin abzusenken, gibt es beim bayerischen Volksbegehren nicht.

Gemein haben die beiden Projekte aber die Frage, ob die Bundesländer oder der Bund die Kompetenz für einen Mietenstopp oder Mietendeckel haben. Matthias Weinzierl: „Sollte das Bundesverfassungsgericht eine Kompetenz bei den Bundesländern sehen, machen wir auf Landesebene weiter. Ansonsten kämpfen wir auf Bundesebene für gerechtes Wohnen. Wir sind uns sicher: Gemeinsam können wir die Trendwende schaffen und die Mietpreisspirale endlich unterbrechen.“

 
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