Verschärfung der Mietpreisbremse mit unnötigen Schlupflöchern

Es war längst überfällig: Die Große Koalition will gesetzlich umsetzen, dass Mieter zukünftig rückwirkend für einen Zeitraum von 2,5 Jahren nach Vertragsschluss Geld zurückfordern können, wenn ihr Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt. Bisher hatten die Mieter erst ab dem Zeitpunkt der Rüge Anspruch auf weniger Miete. „Das ist ein wichtiger Schritt für die Rechte von Mietern, auch in München“, sagt der Geschäftsführer des DMB Mieterverein München, Volker Rastätter. „Denn jetzt lohnt es sich für Vermieter weitaus weniger, die Mietpreisbremse zu umgehen.“ Auch die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre – also bis 2025 – begrüßt der Mieterverein München. Kritisch sieht der Mieterverein die Ausnahmen bei der rückwirkenden Rüge: Wer den Verstoß gegen die Mietpreisbremse später als 2,5 Jahre nach Vertragsschluss rügt, bekommt wie bisher kein Geld rückwirkend zurück. Eine Rückwirkung der Rüge ist auch dann ausgeschlossen, wenn das Mietverhältnis schon beendet ist. „Wir hätten uns gefreut, wenn mal eine Regelung ohne Schlupflöcher gefunden worden wäre“, so Rastätter.

Mit Mietpreisbremse dürfen Mieten bei Neuvermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wichtig für Bayern: Erst für Mietverhältnisse, die ab dem 7. August 2019 abgeschlossen wurden, liegt eine gültige Landes-Verordnung zur Mietpreisbremse vor. Und deswegen ist die Mietpreisbremse in Bayern generell auch erst ab diesem Zeitraum gültig. Der Freistaat hatte die erste Verordnung im August 2015 fehlerhaft erlassen. Denn in der Verordnung hatte die Landesregierung nicht für alle betroffenen Städte und Gemeinden Bayerns einzeln begründet, warum die Mietpreisbremse jeweils gelten soll.  Ein Formfehler. Das Landgericht München I sah daraufhin in einem Urteil vom Dezember 2017 die Mietpreisbremse in Bayern als nicht gültig an.

Gültige Verordnung zur Mietpreisbremse in Bayern erst seit 7. August 2019

Bayerns Mieter können also, wenn die verschärfte Bundesregelung in Kraft tritt, auch nur für die Mietverhältnisse, die ab dem 7. August 2019 geschlossen wurden, Geld zurückfordern. Demzufolge schließt sich der der DMB Mieterverein München der Kritik des Deutschen Mieterbundes (DMB) an: Besser wäre es gewesen, wenn die Bundesregierung die Mietpreisbremse nicht länger von Landesverordnungen abhängig machen würde. Denn diese wurden auch in anderen Bundesländern von Gerichten gekippt. „Die Mietpreisbremse muss endlich so gestaltet werden, dass sie für den normalen Bürger auch verständlich und anwendbar ist“, sagt Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter.

Die Große Koalition plant ebenfalls den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete (in München ablesbar im Mietspiegel) von vier auf sechs Jahre zu erhöhen. Ebenfalls eine gute Entwicklung, die aber nicht weit genug geht, sagt Rastätter. „Wir fordern, dass alle Bestandsmieten in den Mietspiegel einfließen. Derzeit sind es nur die Mieten von Neuvermietungen und Mietänderungen der letzten vier Jahre, zukünftig wäre es dann analog mit den vergangenen sechs Jahren. Am besten wäre es aber, wenn alle Bestandsmieten einfließen würden – auch die, die sich seit Jahren nicht geändert haben.“

Meldung vom 19.08.2019

 
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