Verhandlungstermin für Musterfeststellungsklage: 15. Oktober

Bei der Klage geht es um das Hohenzollernkarree in Schwabing. Foto: DMB Mieterverein München

Es ist ein Novum im Mietrecht: Am Dienstag, 15. Oktober, ab 10.30 Uhr verhandelt der Senat für Musterfeststellungsklagen in der Prielmayerstraße 7 (Justizpalast, Sitzungssaal 134, Az: MK 1/19) die vom DMB Mieterverein München eingereichte Musterfeststellungsklage in Sachen Hohenzollernkarree in Schwabing.

Geklärt werden soll, ob die Kosten für angekündigte Modernsierungen im Hohenzollernkarree nach altem oder nach neuem, mieterfreundlicheren Recht auf die Mieter umgelegt werden können. Die Arbeiten an den Häusern hat der Vermieter, die Max-Emanuel Immobilien GmbH, gerade noch Ende 2018 angekündigt. Neues Recht gilt seit 1. Januar 2019. Jedoch wird die eigentliche Modernisierung erst mehr als zwei Jahre später umgesetzt. Trotzdem noch schnell altes Recht abzugreifen, das hält der Mieterverein für nicht zulässig.

Im Karree leben rund 230 Mietparteien. Etwa 200 sind von den Modernisierungsarbeiten und Erhöhungen betroffen. Der Unterschied für sie wäre beträchtlich, je nachdem, welches Recht angewandt wird. Nach den bisherigen Ankündigungen würden sich die Mieten für viele von ihnen nach den Arbeiten verdoppeln. Früher durften jährlich elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Nach neuem Recht sind es nur noch acht Prozent jährlich. Noch wichtiger: Zusätzlich gilt eine Obergrenze von einer erlaubten Erhöhung von (je nach Höhe der Ausgangsmiete) zwei oder drei Euro pro Quadratmeter im Monat innerhalb von sechs Jahren nach der Modernisierung.

So hat ein betroffenes Ehepaar eine monatliche Mieterhöhung um 729 Euro angekündigt bekommen. Nach neuem Recht wäre eine maximale Erhöhung von monatlich 229,95 Euro möglich.

Bis zum Ablauf des 14. Oktober können sich noch betroffene Mieter des Karrees ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de) eintragen. Dies ist wichtig: Denn ein gefälltes Urteil gilt nur für die Mieter, die sich ins Klageregister eingetragen haben. Kläger ist und bleibt der Mieterverein München, auf die Mieter kommen keine Kosten zu.

Meldung vom 10.10.2019

 
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