Urlaubszeit: Das sollten Mieter beachten

Die Sommerferien sind in vollem Gange. Mieter, die in den Urlaub starten wollen – und sei es heuer coronabedingt auch nur in Bayern – sollten vor der Abreise einige Dinge beachten. Sonst ist die Erholung nach der wohlverdienten Auszeit ganz schnell verflogen.

Der DMB Mieterverein München gibt Tipps:

Mieter müssen den Vermieter grundsätzlich nicht informieren, wenn sie für zwei bis drei Wochen in den Urlaub fahren. „Allerdings ist es ratsam dem Vermieter mitzuteilen, wo ein Ersatzschlüssel zu finden ist“, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mietervereins München. Wenn zum Beispiel ein Rohr platzt oder Feuer ausbricht, muss sonst die Türe aufgebrochen werden. Die Kosten müsste dann der jeweilige Mieter übernehmen. „Allerdings muss der Schlüssel nicht beim Vermieter oder Hausmeister abgegeben werden. Wo der Schlüssel liegt, kann der Mieter selbst entscheiden“, so Rastätter. So kann der Mieter den Schlüssel etwa einem Nachbarn anvertrauen und den Vermieter darüber informieren. Allerdings ist es das Risiko des Mieters, wenn der Nachbar den Schlüssel dann verliert. Denn der Mieter haftet für den Schlüssel gegenüber dem Vermieter.

Auch in der Zeit, in der der Mieter nicht zu Hause ist, müssen der Rasen gemäht oder die Treppe geputzt werden. „Die Regelungen des Mietvertrages oder der Hausordnung gelten auch, wenn der Mieter nicht da ist. Man muss sich also um eine Vertretung kümmern, die diese Arbeiten zuverlässig erledigt“, so Volker Rastätter.

Die Miete muss natürlich genauso weiter bezahlt werden wie die Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten. Auch wenn während der Urlaubszeit kein Müll verursacht, kein Warmwasser verbraucht und keine Heizung angeschaltet wird, laufen diese Kosten weiter.

Die Wohnung sollte vor der Abreise einbruchsicher gemacht werden. Auf jeden Fall sollten also die Fenster und die Türen fest verschlossen werden. „Wir raten auch dazu, die Nachbarn zu bitten, den Briefkasten regelmäßig zu leeren. Ein überquellender Briefkasten ist ein Zeichen dafür, dass niemand zu Hause ist“, sagt Volker Rastätter. Auch eine Zeitschaltuhr, die abends dafür sorgt, dass die Lichter vorübergehend angehen, ist durchaus sinnvoll.

Wenn der Mieter weiß oder damit rechnen muss, dass er Post vom Gericht bekommt, zum Beispiel einen Mahnbescheid oder eine Klage, sollte er Posteingänge von einer Person seines Vertrauens überwachen lassen. Diese Person sollte auch eine Vollmacht bekommen, um eventuelle Schreiben von der Post abholen zu können. Der betroffene Mieter kann sich nämlich hinterher nicht darauf berufen, nichts bekommen zu haben, da er ja im Urlaub war.

Pressemitteilung vom 12.8.2020

 

 
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