Untervermietung während der Wiesn: Das müssen Mieter beachten

Für die einen Münchner ist sie ein rotes Tuch, für die anderen eine lukrative Einnahmequelle: die Untervermietung der Wohnung oder Teile davon an Touristen während des Oktoberfests. Doch was ist rechtlich erlaubt – und was nicht? Volker Rastätter, der Geschäftsführer des DMB Mieterverein München, erklärt, worauf Mieter bei einer Untervermietung achten müssen.

Wem muss ich Bescheid geben, wenn ich meine Wohnung oder einen Teil davon während des Oktoberfests an Touristen vermieten möchte?

Mieter brauchen für die Untervermietung der Wohnung oder eines Zimmers generell immer die Genehmigung ihres Vermieters. Diese sollten sie sich unbedingt schriftlich geben lassen, um hinterher beweisen zu können, dass die Vermietung erlaubt war. Holt sich der Mieter die Genehmigung nicht ein und der Vermieter bemerkt die ungenehmigte Untervermietung, kann er nach Abmahnung fristlos kündigen. Mieter können also ihre Wohnung verlieren, wenn sie ungenehmigt untervermieten.

Was ist erlaubt – und was nicht?

Erlaubt ist es von Seiten der Stadt München (Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum), die Wohnung für bis zu insgesamt 8 Wochen kurzfristig im Jahr unterzuvermieten – die Genehmigung des Vermieters braucht ein Mieter immer unabhängig davon. Die 8 Wochen können auch auf mehrere kürzere Zeiträume verteilt werden. Die Wohnung muss sonst selbst bewohnt werden. Die Vermietung eines einzelnen Zimmers hat keine zeitliche Beschränkung. Voraussetzung ist jedoch, dass die Mieter während des Aufenthalts der Touristen auch in der Wohnung leben. Wenn eine Wohnung dauerhaft ausschließlich an Touristen vermietet wird, handelt es sich um eine Zweckentfremdung. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die von der Stadt München mit Bußgeldern von bis zu 500 000 Euro bestraft werden kann. Wohnraum ist in München äußerst knapp, deswegen sollten alle mithelfen, dass dem Markt nicht noch mehr Wohnraum entzogen wird. Der Mieterverein rät allen Mietern, die sich in Sachen Untervermietung unsicher sind, sich von den Experten des Mietervereins beraten zu lassen. Auskünfte, was im jeweiligen Fall erlaubt ist, gibt auch die Stadt unter ferienwohnungen.soz@muenchen.de.

Muss der Mieter dem Vermieter die Namen der Touristen melden?

Der Vermieter kann die Erlaubnis zur Untervermietung von bestimmten Angaben abhängig machen. Etwa der Bekanntgabe der Namen der Touristen. Dann muss der Mieter ihm diese auch mitteilen, sonst kann der Vermieter die Genehmigung verweigern. Wichtig für den Mieter ist es, dass er sich auf jeden Fall die Adresse und die Telefonnummer des Untermieters geben lässt.

Was sollte der Mieter mit seinem Untermieter regeln?

Mieter sollten generell mit ihrem Untermieter einen schriftlichen Vertrag abschließen. Denn dieser ist ein Beweisstück, wieviel Miete bezahlt werden muss, und von wann bis wann die Untervermietung geht.

Wie übergibt der Mieter dem Untermieter die Wohnung?

Es sollte immer ein Übergabeprotokoll gemacht werden. Dieses hält den Zustand der Wohnung bei Übergabe fest. So können eventuell auftretende neue Schäden später bewiesen werden. Neben dem Zustand der Wohnung sollten auch Gegenstände aufgeführt werden, etwa wie viele Teller, Gläser und Tassen zum Zeitpunkt der Vermietung in der Wohnung sind. Hier sind auch Fotos hilfreich. Am Ende des Untermietverhältnis sollte der Mieter mit seinem Untermieter die Wohnung nochmal mithilfe des Übergabeprotokolls durchgehen und eventuelle Schäden vermerken.

Was passiert, wenn der Untermieter etwas kaputt macht?

Der Untermieter muss für die Reparatur der Schäden bzw. für den Ersatz von kaputten Gegenständen etc. aufkommen. Der Mieter hat gegenüber dem Untermieter den Anspruch, dass dieser den ursprünglichen Zustand der Wohnung wiederherstellt. Das heißt aber nicht, dass der Mieter gegenüber seinem Vermieter bei Schäden an den eigentlich Schuldigen (Untermieter) verweisen kann. Denn der Mieter ist gegenüber seinem Vermieter schadenersatzpflichtig. Das heißt: Der Mieter muss bezahlen und sich das Geld von dem Touristen holen. Er trägt auch das Risiko, wenn sein Untermieter nicht bezahlt. Deswegen rät der Mieterverein: Mieter sollten genau abwägen, ob sie auch die Risiken einer Untervermietung während des Oktoberfests eingehen wollen.

Was ist mit meinen Mieteinnahmen von der Untervermietung?

Unabhängig vom Mietrecht gilt: Die Einnahmen müssen beim Finanzamt angegeben und versteuert werden. Mieter sollten sich auch hier beraten lassen.

Foto: fkn

 
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