Tipps zur Urlaubszeit

Was Sie beachten sollten, bevor Sie mehrere Wochen wegfahren.

Die Sommerferien gehen bald los. Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mieterverein München e.V,  erklärt, was Sie vorher noch regeln sollten.

Wer muss sich darum kümmern, dass auch während der Urlaubsabwesenheit die Treppe geputzt oder der Rasen gemäht wird? Die Regelungen des Mietvertrages oder der Hausordnung gelten auch, wenn der Mieter nicht da ist. Das bedeutet, er muss sich um eine Vertretung kümmern, die während der Abwesenheit diese Arbeiten zuverlässig erledigt

Müssen die Vorauszahlungen für Heizkosten auch bezahlt werden, wenn man gar nicht zu Hause ist?  Ja, auf jeden Fall. Auch wenn die Wohnung einen ganzen Monat nicht bewohnt wird und demnach kein Wasser oder keine Heizung verbraucht wird, müssen die Vorauszahlungen mit der Miete gezahlt werden. Das gilt natürlich auch für Strom, Telefon, Gas etc.

Muss man den Vermieter informieren, wenn man in die Ferien fährt? Grundsätzlich muss man dem Vermieter natürlich nicht jedes Mal  Bescheid sagen, wenn man für ein paar Tage verreist. Er sollte aber schon wissen, wo ein Ersatzschlüssel ist. Sonst  kann er die Wohnung bei Gefahr in Verzug, also z.B. Feuer oder Wasserrohrbruch, aufbrechen lassen und dem Mieter die Kosten in Rechnung stellen.

Muss der Mieter die Schlüssel dem Vermieter oder dem Hausmeister geben, wenn er in den Urlaub fährt? Nein, der Schlüssel muss nicht beim Vermieter abgegeben werden. Aber der Vermieter sollte wissen, wo bzw. bei wem ein  Schlüssel deponiert ist.

Was passiert, wenn der Nachbar, der den Schlüssel bekommen hat, diesen verliert? Wer haftet dann? Der Mieter haftet für den Schlüssel gegenüber dem Vermieter. Wenn er den Schlüssel jemand anderem anvertraut, ist das sein Risiko. Wenn der Nachbar den Schlüssel also verliert, muss sich das der Mieter zurechnen lassen.

Wie macht man als Mieter die Wohnung einbruchsicher?  Auf jeden Fall sollten Fenster und Türen fest verschlossen werden. Nachbarn oder Bekannte sollten von Zeit zu Zeit in die Wohnung kommen und den Briefkasten leeren. Ein überquellender Briefkasten ist ein Hinweis, dass die Wohnung offenbar nicht bewohnt ist. Eine Zeitschaltuhr, die abends dafür sorgt, dass die Lichter angehen, ist empfehlenswert.

Muss sich der Mieter um die Leerung seines Briefkastens kümmern, wenn er wichtige Post erwartet? Oder kann er sich auf seine Urlaubsabwesenheit berufen? Wenn der Mieter weiß oder damit rechnen muss, dass er Post vom Gericht bekommt, z.B. einen Mahnbescheid oder eine Klage, sollte er die Posteingänge von einer Person seines Vertrauens überwachen lassen. Diese Person sollte auch eine Vollmacht zur Abholung von amtlichen Schriftstücken bei der Post haben.


Bei Rückfragen: Mieterverein München e.V. , Pressestelle Anja Franz, Tel. 089 – 55 21 43 – 17, presse@mieterverein-muenchen.de

Meldung vom 25.07.2018

 
Hier erreichen Sie uns