Realer Mietspiegel würde Münchens Mieter entlasten

Der heute vom Sozialreferat der Landeshauptstadt vorgestellte reale Mietspiegel zeigt: wenn auch Bestandsmieten und Mieten geförderter Wohnungen in den Mietspiegel einberechnet werden, würde sich das preisdämpfend auf den Wohnungsmarkt auswirken. „Das vom Sozialreferat berechnete 8,6 Prozent niedriger liegende Mietniveau eines solchen realen Münchner Mietspiegels würde vielen Mietern helfen“, sagt Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter. Deswegen muss die Bundesregierung handeln und es den Kommunen zukünftig erlauben, ihre Mietspiegel anders zu erstellen. Bislang dürfen nur Neuvermietungen und Mietänderungen der letzten sechs Jahre in den Mietspiegel einfließen (§ 558, Absatz 2 BGB). Wobei die Bundesregierung einen ersten Schritt schon gegangen ist, indem sie den Betrachtungszeitraum für den Mietspiegel Anfang des Jahres von vier auf sechs Jahre verlängert hat.

„Es würde eine Dämpfung auf sehr hohem Niveau geben, mit der auch jeder faire Vermieter umgehen kann“

Nun ist aber auch ein zweiter Schritt nötig: „Es ist wichtig, dass alle Bestandsmieten, wie im realen Mietspiegel nun für München errechnet, zukünftig in Mietspiegel einfließen dürfen“, sagt Volker Rastätter. „Das ist eine maßvolle Forderung. Die Mieten würden nicht ins Bodenlose fallen, wie der reale Mietspiegel nun zeigt. Es würde eine Dämpfung auf sehr hohem Niveau geben, mit der auch jeder faire Vermieter umgehen kann. Und vielen Mietern wäre sehr geholfen, wenn die Mieten in den nächsten Jahren nicht so extrem nach oben gehen wie bisher.“

Denn: Die ortsübliche Vergleichsmiete, abgebildet im Mietspiegel, ist die Grundlage dafür, wie stark Mieten erhöht werden dürfen. Sinnvoll wäre es auch, wenn es endlich eine Verordnung der Bundesregierung gäbe, wie Mietspiegel erstellt werden sollen, so Rastätter. „Die Möglichkeit einer solchen Verordnung ist laut BGB (§558c, Absatz 2) eindeutig gegeben, nur wurde sie nie erlassen.“ Wichtig wäre es, in einer solchen Verordnung etwa festzulegen, wie stark (meist teurere) Neuvertragsmieten und (meist preismildernde) Bestandsmieten jeweils in die Mietspiegel einfließen.

Pressemitteilung vom 5.2.2020

 

 
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