Rauchmelder-Pflicht: Was Mieter zahlen müssen
Vermieter müssen bis 31.12.2017 jede Wohnung mit Rauchmeldern ausstatten. Was das für Mieter heißt, erklärt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mieterverein München e.V.
Die Rauchmelderpflicht hat das Land Bayern im Artikel 46 Absatz 4 der Bayrischen Bauordnung festgelegt. Demnach muss in allen Schlaf- und Kinderzimmern und in Fluren, die zu den Aufenthaltsräumen führen, mindestens ein Rauchmelder vorhanden sein.
Wer muss für den Einbau sorgen? Wer muss ihn bezahlen?
Der Vermieter bzw. Eigentümer muss sich darum kümmern, dass die Rauchmelder in den jeweiligen Mietwohnungen installiert werden. Bei diesem Einbau handelt es sich um eine sogenannte Modernisierungsmaßnahme, das heißt, der Vermieter kann jedes Jahr 11 Prozent der Einbaukosten auf die Mieter umlegen und der Mieter muss sich das gefallen lassen.
Mit wieviel Mieterhöhung ist zu rechnen?
Das kommt darauf an, was der jeweilige Rauchmelder in der Anschaffung kostet. Die günstigsten sind für bereits 5 Euro zu haben, die teuersten liegen bei zirka 30 Euro. Das wären zum Beispiel bei einer Wohnung mit drei Rauchmeldern weniger als ein Euro pro Monat mehr Miete.
Wer ist für die Wartung zuständig? Wer muss sie bezahlen?
Der Vermieter kann bestimmen, ob der Mieter selbst für die jährliche Wartung zu sorgen hat oder ob er diese Aufgabe an eine Firma überträgt. Letzteres hat für den Mieter den Vorteil, dass er auf keinen Fall haften muss, wenn der Rauchmelder nicht funktioniert oder Fehlalarme ausgelöst werden. Die Kosten der Wartung können nach unserer Ansicht nicht in der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden, es sei denn, es ist ausdrücklich im Mietvertrag so vereinbart. Die Frage ist von den Gerichten aber noch nicht eindeutig geklärt. Sollten die Wartungskosten in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 auftauchen, raten wir den Mietern, diese Abrechnung von einem Juristen überprüfen zu lassen.
Bei Rückfragen:
Mieterverein München e.V.
Pressestelle
Anja Franz, Tina Angerer
Tel.: 089/55 21 43 – 17.
presse@mieterverein-muenchen.de
Meldung vom 08.11.2017