Mietspiegel: Münchens Mieter profitieren von neuer Rechtslage

Er ist ein wichtiges Instrument, doch er kannte die letzten Jahre nur einen Trend: Aufwärts. Der Münchner Mietspiegel, mit dessen Hilfe die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet wird. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist dann wiederum etwa für Mieterhöhungen ausschlaggebend. Doch am 19. und 20. Dezember 2019 haben Bundestag und Bundesrat ein Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete beschlossen, das auch in München Mieter entlasten wird. Denn der Betrachtungszeitraum des Mietspiegels wird in diesem Bundesgesetz von vier auf sechs Jahre erweitert. Das heißt, es fließen mehr vergleichsweise günstigere Mieten in den Mietspiegel ein. Und das wird sich preismildernd auswirken. Das Gesetz ist seit 1. Januar in Kraft.

Forderung des Mietervereins: Auch Bestandsmieten aufnehmen

„Endlich wurde eine alte Forderung des Deutschen Mieterbundes und auch des Mietervereins München zumindest teilweise umgesetzt“, sagt Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter. „Münchens Mieter brauchen jede Erleichterung, die möglich ist.“ In den Mietspiegel fließen nun künftig Neuvermietungen und Mietänderungen der letzten sechs statt der letzten vier Jahre ein. Ein wichtiger nächster Schritt wäre es, auch schon lange bestehende Mietverhältnisse, also Bestandsmieten, in die Erhebung aufzunehmen. „Damit würde sich der Mietspiegel an die Realität der unterschiedlichen Mietpreise in München annähern“, so Rastätter.

Die Verlängerung des Zeitraums von vier auf sechs Jahre wird in München aktuell schon umgesetzt. Denn derzeit erhebt die Stadt München den neuen Mietspiegel, der Ende des ersten Quartals 2021 veröffentlicht wird. „Wir sind froh, dass die Stadt nun schon die für die Mieter günstigere Gesetzeslage nutzen kann“, so Rastätter.

Pressemitteilung vom 22.1.2020

 

 
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