Mietspiegel 2025: Münchner Mietspirale dreht sich weiter

Die neue durchschnittliche ortsübliche Nettomiete in München liegt nun bei 15,38 Euro pro Quadratmeter. (2023: 14,58 Euro; 2021: 12,05 Euro; 2019: 11,69 Euro) – eine Steigerung der durchschnittlichen Miete um 5,5 Prozent im Vergleich zum Mietspiegel 2023.

„Die Mieten in München sind horrend hoch, auch der neue Mietspiegel wird die Mieten weiter steigen lassen. In München ist alle drei Jahre eine Mieterhöhung um maximal 15% zulässig. Dies entspricht einer Steigerung um 5 % jährlich Dies spiegelt der Mietspiegel nun wider.  Wir fordern daher dringend, die Kappungsgrenze zu senken, damit sich die Mietspirale nicht weiter dreht“, so Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des DMB Mietervereins München e.V.

Der Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete in München ab. Mit ihm muss eine Mieterhöhung begründet werden. Auch ist er Berechnungsgrundlage für die Mietpreisbremse, die in diesem Jahr ausläuft, wenn sie nicht verlängert wird.

Der Mieterverein München fordert von der neuen Bundesregierung, endlich die Berechnungsgrundlage des Mietspiegels auf eine breitere Basis zu stellen: In den Mietspiegel wurden nur Mieten einbezogen, die in den letzten 6 Jahren verändert wurden, durch Neuvermietung oder Mieterhöhungen. Altmietverträge, die unverändert günstige Mieten ausweisen, werden nicht berücksichtigt. Dies muss dringend auf Bundesebene geändert werden. „So wie der Mietspiegel berechnet wird, bildet er nicht die tatsächliche Mietsituation ab und verschärft die Wohnmisere noch, da die Mieten nur immer noch teurer werden. Es müssen alle Mieten, auch Bestandsmieten, in die Berechnung einbezogen werden“, so Lutz-Plank.

In angespannten Wohnungsmärkten dürfen bei laufenden Mietverträgen die Mieten innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden, bis zur Obergrenze der ortsüblichen Vergleichsmiete, die der Mietspiegel bildet. Dies gilt jedoch nicht bei Indexmieten, da hier die Kappungsgrenze nicht gilt. Bei Neueinzug sagt das Gesetz:  Ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent ist das Maximum, wenn die Mietpreisbremse eingehalten wird. „Wer eine Mieterhöhung bekommt oder einen Mietvertrag neu abschließt, sollte diese unbedingt vom Mieterverein prüfen lassen“, rät Lutz-Plank.

Pressemitteilung vom 06.03.2025

 
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