Mietpreisbremse: Staatsregierung ließ Mieter jahrelang im Stich

Verlor vor Gericht, weil die Mietpreisbremse in Bayern nicht galt: Eva S. 

Sie hat sich auf die bayerische Staatsregierung verlassen. „Jetzt bin ich schwer enttäuscht“, sagt Eva S. (34). Die Münchnerin hatte die Mietpreisbremse betätigt – nachdem die bayerische Staatsregierung die zunächst unwirksam erlassene Verordnung im Juli 2017 nachgebessert und aus Sicht der Regierung geheilt hatte. Trotzdem hat Eva S. nun vor dem Amtsgericht gegen ihren Vermieter verloren. Weil die fehlerhafte Verordnung eben nicht durch eine Nachbesserung geheilt werden konnte, sondern neu hätte erlassen werden müssen, wie es der DMB Mieterverein München immer wieder angemahnt hatte. Das hat die Staatsregierung  erst jetzt, zwei Jahre später zum 7. August 2019, nachgeholt – für Eva S. deutlich zu spät.

Die Münchnerin hatte im Oktober 2017 eine knapp 60-Quadratmeter große Wohnung an der Schwanthalerhöhe angemietet. Für die drei Zimmer bezahlte Eva S. 1200 Euro kalt und 1350 Euro warm an Miete. Zu viel – bei geltender Mietpreisbremse, wie der Mieterverein für sein Mitglied ausrechnete. Die Kaltmiete dürfte 13,61 Euro pro Quadratmeter für eine Wohnung dieser Ausstattung in dieser Lage betragen, bei Eva S. waren es jedoch 20,33 Euro pro Quadratmeter. Die Mietpreisbremse besagt, dass Mieten bei Wiedervermietungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Eva S. rügte den Verstoß ihres Vermieters. Und zog schließlich, als dieser nichts unternahm, mit Hilfe des Mietervereins vor Gericht.

„Fühle mich von der bayerischen Regierung im Stich gelassen“

Doch das Amtsgericht München entschied nun mit Urteil vom 9. August: Es lag keine wirksame bayerische Rechtsverordnung zur Mietpreisbremse vor, als Eva S. ihren Mietvertrag abschloss. Die Mietpreisbremse galt also in Bayern nicht – und die 34-Jährige konnte sich damit auch nicht auf sie berufen. „Ich fühle mich von der bayerischen Regierung im Stich gelassen“, sagt Eva S..

Es gibt bereits weitere, ähnliche Urteile des Münchner Amtsgerichts. Der Mieterverein wollte eigentlich ein letztinstanzliches Urteil vor dem Landgericht erwirken. Eine Berufung vor dem Landgericht hatte im Fall von Eva S. jedoch keine Aussicht auf Erfolg, da der Bundesgerichtshof (BGH) für einen ganz ähnlichen Fall in Hessen mit einem aktuellen Urteil vom 17. Juli entschieden hat. Im Regelfall ist das Landgericht in Mietfragen die letzte Instanz, Revision vor dem BGH kann aber etwa zugelassen werden, wenn es um Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung geht.

Auch in Hessen hatte die Landesregierung die Verordnung zur Mietpreisbremse nicht wirksam erlassen und dann nachgebessert. Und auch hier habe der zur Unwirksamkeit führende Begründungsmangel „durch die nachträgliche Veröffentlichung der Verordnungsbegründung nicht rückwirkend geheilt“ werden können, so das oberste Gericht.

„Die Mieter, die sich auf ihre Landesregierungen verlassen und auf Grundlage der Mietpreisbremse geklagt haben, sind nun die Dummen“, sagt Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter. „Wir fordern, dass ihnen die Regierungen zumindest die Gerichtskosten erstatten.“ Durch die Nachlässigkeit der bayerischen Landesregierung gelte der Schutz der Mietpreisbremse jetzt erst für Vertragsabschlüsse ab dem 7. August 2019 statt zum 1. August 2015. „Also vier Jahre später“, so Rastätter.

Foto: privat

 
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