Mietpreisbremse: Das müssen Münchens Mieter jetzt wissen

Es wurde auch Zeit: Endlich hat Bayern wieder eine wirksame Verordnung zur Mietpreisbremse! Die von der Staatsregierung erlassene neue Mieterschutzverordnung tritt am 7. August in Kraft, wie das Justizministerium gestern mitgeteilt hat. Nötig geworden war das, weil der Freistaat die erste Verordnung im August 2015 fehlerhaft erlassen hatte – die Mietpreisbremse war daraufhin laut Entscheidung des Landgerichts München I vom Dezember 2017 in Bayern nicht gültig. Denn in der Verordnung hatte die Landesregierung nicht für alle betroffenen Städte und Gemeinden Bayerns einzeln begründet, warum die Mietpreisbremse jeweils gelten soll. Das wäre aber juristisch nötig gewesen, ein Formfehler.

Wichtig für Mieter ist nun:

  • Mit der Mietpreisbremse dürfen Mieten bei Neuvermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese ist für München im Mietspiegel ablesbar. Wichtig: Je nach Lage, Baujahr und Ausstattung gilt für Ihre Wohnung eine andere ortsübliche Miete. Deswegen die Miete genau im Mietspiegel ermitteln – und sich bei Bedarf helfen lassen.
  • Die Mietpreisbremse gilt auch für möblierte Wohnungen. Lassen Sie sich von Experten wie dem Mieterverein berechnen, welcher Möblierungs-Aufschlag angemessen ist.
  • Neu bei der Bundesregelung zur Mietpreisbremse seit 1. Januar ist, dass der Vermieter bereits vor Vertragsabschluss unaufgefordert und schriftlich darüber informieren muss, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Unterlässt der Vermieter dies, kann er sich zumindest zwei Jahre lang nicht auf diese Ausnahme berufen. Es ist für Mieter einfacher geworden, eine Verletzung der Mietpreisbremse zu rügen. Zu viel bezahlte Miete muss der Vermieter für den Zeitraum ab der Rüge zurückbezahlen.

Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter: „Endlich gibt es wieder Rechtssicherheit für Bayerns Mieter – auch wenn die Staatsregierung viel zu lange gewartet hat, die Verordnung neu zu erlassen.“ Dies sei jedoch keine gute Nachricht für die Mieter, die während der Unwirksamkeit der Mietpreisbremse eine zu hohe Miete gerichtlich überprüfen lassen wollten. „Wir erwarten, dass die Staatsregierung diesen Mietern einen Schadenersatz bezahlt für die zu viel bezahlte Miete und die Gerichtskosten.“ Denn die Mietpreisbremse gelte erst wieder für Mietverhältnisse, die ab dem 7. August abgeschlossen werden.

Der DMB Mieterverein München schließt sich der Kritik des Landesverbands Bayern des DMB bezüglich der kurzen Laufzeit der bayerischen Verordnung an. Diese läuft zum 31. Juli 2020 wieder aus. Mehr Infos dazu finden Sie beim Landesverband Bayern des DMB.

Die 162 bayerischen Städte und Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse ab 7. August 2019 gilt, sind beim Bayerischen Staatsministerium für Justiz abrufbar.

In der Karte finden Sie alle 162 Städte und Gemeinden auf einen Blick.

Meldung vom 06.08.2019

 
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