Mietervereins-Mitglied stellt Strafanzeige wegen Mietwuchers

Pressemitteilung Mieterverein München 24.01.2019

Eine Warmmiete von 1.200 Euro im Monat – für gerade mal 45 Quadratmeter! Das möchte sich Michael M. (33, Name geändert) nicht länger gefallen lassen. Das Mitglied des Mietervereins München hat bei der Staatsanwaltschaft München I Strafanzeige wegen Mietwuchers gestellt. „Ich habe trotz langer Suche keine andere Wohnung gefunden, deswegen habe ich im Februar vergangenen Jahres den Mietvertrag notgedrungen unterschrieben“, sagt der Maxvorstädter.

Doch dann fand Michael M. heraus, dass der qualifizierte Mietspiegel der Landeshauptstadt für eine Wohnung in dieser Lage und aus diesem Baujahr eine ortsübliche Nettokaltmiete von 12,48 Euro pro Quadratmeter festlegt. Daraus würde sich eine Nettokaltmiete von 561,60 Euro ergeben. Michael M. aber bezahlt 1.100 Euro kalt  – also fast doppelt so viel. Dazu kommen 100 Euro für Betriebs- und Heizkosten.

„Das kann doch nicht rechtens sein, das ist für mich nicht nachvollziehbar“, sagt Michael M. Sein Vermieter habe aber nicht mit sich reden lassen. Und deswegen hat sich Michael M. entschieden, mit Hilfe des Mietervereins Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I zu stellen.

Der rechtliche Hintergrund:

Der Paragraf 291 des Strafgesetzbuches befasst sich mit dem Thema Wucher. Nach gängiger Rechtsprechung ist dieser erfüllt, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete um 50 Prozent überschritten ist. Das wäre bereits bei einer Nettokaltmiete von 842,40 Euro der Fall. Michael M. aber bezahlt 1.100 Euro. Wichtig für die Erfüllung des Straftatbestands ist, dass „die Zwangslage“, „Unerfahrenheit“, der „Mangel an Urteilsvermögen“ oder „die erhebliche Willensschwäche eines anderen“ ausgebeutet wird. Für München haben die Gerichte in der Vergangenheit meist so entschieden, dass auf dem Wohnungsmarkt keine Zwangslage vorliege, da es an sich genügend Wohnraum gebe. Nur eben keinen bezahlbaren.

Die Forderung des Mietervereins:

Der Mieterverein fordert, dass diese Art der Gesetzesauslegung aufhören muss. „Es gibt eindeutig eine Zwangslage für Mieter am Münchner Wohnungsmarkt. Deswegen haben wir unserem Mitglied empfohlen, die Strafanzeige zu stellen, damit die Münchner Gerichte ihre Rechtsauffassung nochmal überprüfen können“, sagt Geschäftsführer Volker Rastätter. „Wir fordern, dass das Gesetz endlich auch auf Wuchermieten wie in unserem aktuellen Fall angewandt wird. In ganz München gibt es unzählige weitere Beispiele für extrem überteuerte Mieten.“ In diesen sehr angespannten Zeiten könnte dieses Instrument schlimme Auswüchse auf dem Wohnungsmarkt einbremsen. Eine weitere Art gegen extrem hohe Mieten vorzugehen, wäre die „Mietpreisbremse“ im Zivilrecht. Doch diese ist für München nach wie vor nicht anwendbar. „Auch das muss sich schnellstens ändern. Die Staatsregierung muss dafür eine neue Verordnung erlassen“, so Volker Rastätter.

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Meldung vom 24.01.2019

 
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