Gegen Immobilien-Riese Vonovia: Mieterverein unterstützt Mitglied beim Gang vor BGH

Franz Obst (Foto oben) fordert Gerechtigkeit – auch wenn er sich dafür mit einem Riesen anlegen muss. Denn der 68-jährige Münchner klagt mit Hilfe des Mietervereins München gegen die Vonovia, das größte börsennotierte Wohnungsunternehmen in Deutschland. Nun hat das Landgericht München I entschieden: Die Vonovia muss Mietern wie Franz Obst Einsicht in die Belege bezüglich der Hauswartkosten geben. Die Hauswart-Tätigkeiten führt seit 2013 eine Tochterfirma der Vonovia durch. „Seitdem die Vonovia von externen Hausmeistern auf das Tochterunternehmen umgestellt hat, sind die Hauswartkosten von vorher rund 20.000 Euro auf rund 60.000 Euro im Jahr gestiegen“, sagt Obst.

Die Mietergemeinschaft der Wohnanlage im Kieferngarten mit 365 Mitgliedern wollte wissen, woher diese Kostensteigerungen kommen und ob die Vonovia an ihnen indirekt verdient. Franz Obst ist Vorsitzender der Mietergemeinschaft. Vermieter dürfen an den Betriebskosten, die sie auf ihre Mieter umlegen, nicht verdienen.

Doch die Vonovia war der Meinung, ein Tochterunternehmen sei wie ein externer Dienstleister zu behandeln. Hier muss die Firma dem Mieter keine genaue Belegeinsicht gewähren, sie muss nur das Gebot der Wirtschaftlichkeit einhalten. Das heißt, die Betriebskosten müssen in ihrer Höhe angemessen sein.

Franz Obst zog im Zuge seines Rechtsschutzes über den Mieterverein mit Anwältin Lisa Matuschek vor Gericht. Er gewann in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht größtenteils. Die Vonovia ging in die Berufung. Nun vor dem Landgericht München I urteilten die Richter: Die Vonovia habe Franz Obst keine „hinreichende“ Einsicht in die Belege gegeben. Diese sei gerade bei öffentlich gefördertem Wohnraum wie in diesem Falle sehr wichtig, da diese Mieter besonders schutzwürdig seien.

Volker Rastätter: „Wir wollen eine höchstrichterliche Entscheidung herbeiführen“

Jedoch sei es Franz Obst zumutbar, zunächst auf eine Einsicht in die Belege zu klagen. Und nicht gleich auf die Rückzahlung der Betriebskosten. Deswegen wiesen die Richter die Klage in diesen Punkten ab.

Die Richter ließen eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu.  Bei der Vonovia bestehe die Gefahr eines Interessenkonflikts, weil sie ein Tochterunternehmen mit den Hauswart-Tätigkeiten beauftrage. Daher müsse der Mieter die Belege der Betriebskosten genau einsehen dürfen. Die hier maßgeblichen Rechtsfragen seien von „grundsätzlicher Bedeutung“, so das Gericht. Denn es seien viele Mieter betroffen. Die Frage des Umfangs des Belegeinsichtsrechts von Mietern von preisgebundenem beziehungsweise öffentlich-gefördertem Wohnraum sei „höchstrichterlich“ bisher nicht geklärt.

„Und genau diese höchstrichterliche Entscheidung wollen wir nun herbeiführen – wir ziehen mit Franz Obst vor den BGH“, sagt Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter. „Denn es darf nicht sein, dass ein Vermieter indirekt Gewinne macht über die Betriebskosten seiner Mieter. Dieser Praxis muss Einhalt geboten werden.“

Auch Franz Obst will weiterkämpfen. „Diese ständige Auseinandersetzung mit der Vonovia ist sehr nervenaufreibend. Wir Mieter fordern aber endlich Transparenz.“

Foto: Mieterverein München/Sigi Jantz

Pressemitteilung vom 15.5.2020

 
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