Mieterverein reicht erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht ein

Leben seit fast 60 Jahren im Hohenzollernkarree: Karin und Otto H. Foto: Mieterverein/Gülland

Eine Modernisierung Ende 2018 ankündigen, die erst mehr als zwei Jahre später umgesetzt wird. Und damit gerade noch altes Recht abgreifen – bei dem anschließende Mieterhöhungen deutlich höher ausfallen dürfen: „Das kann nicht rechtens sein“, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mietervereins München. Und deswegen hat der Verein heute Vormittag eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München in Sachen Hohenzollernkarree in Schwabing eingereicht. Es ist die erste Musterfeststellungsklage bundesweit im Bereich Mietrecht.

Die 230 Mietparteien des Hohenzollernkarrees haben kurz vor dem Jahreswechsel noch eine Modernisierung angekündigt bekommen. Nach Abschluss der Arbeiten würden sich die Mieten für viele der Bewohner fast verdoppeln. Dies, weil die Vermieterin, die Max-Emanuel Immobilien GmbH, die Ankündigungen so verschickt hat, dass sie gerade noch unter altes Recht fallen. Seit 1. Januar 2019 gilt neues Recht, bei dem ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden darf.

Ab Ende 2019 lässt der Vermieter zunächst nur die Fundamente für die Balkone herstellen, erst ab März 2021 beginnen die wirklichen Arbeiten zur Modernisierung. „Der Abstand zwischen Ankündigung und Beginn der Maßnahme ist viel zu groß. Normalerweise liegen dazwischen drei Monate. Deswegen sind wir der Meinung, dass hier neues Recht gelten muss“, sagt Volker Rastätter. Genau das soll in der Musterfeststellungsklage jetzt geklärt werden.

Kläger ist der Mieterverein – betroffene Mieter können sich über das Klageregister anschließen

Nach alter Rechtslage durften jährlich elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Nach neuem Recht sind es nur noch acht Prozent jährlich. Noch wichtiger: Zusätzlich gilt eine Obergrenze von einer erlaubten Erhöhung von (je nach Höhe der Ausgangsmiete) zwei oder drei Euro pro Quadratmeter im Monat innerhalb von sechs Jahren nach der Modernisierung. „Und genau diese maximal drei Euro monatliche Mieterhöhung pro Quadratmeter wollen wir für die Mieter des Hohenzollernkarrees durchsetzen. Sie sollen Gewissheit haben“, so Rastätter.

Die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage – bekannt auch in Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal – gibt es in Deutschland erst seit 1. November 2018. Dem Mieterverein sind bundesweit erst drei laufende Musterfeststellungsklagen bekannt. Klageberechtigte Verbände wie der Mieterverein können die Klage einreichen. Kläger bleibt auch der Mieterverein. Auf Mieter, die sich anschließen, kommen keine Kosten zu. Wenn das Bundesamt für Justiz die Klage öffentlich bekannt gegeben hat, können sich betroffene Verbraucher kostenlos ins Klageregister eintragen. Innerhalb von zwei Monaten müssen sich mindestens 50 Mieter der Klage anschließen. Der Mieterverein hat bereits jetzt, bei der Klageeinreichung, 67 betroffene Mieter benennen dürfen. Der Mieterverein ruft alle betroffenen Mieter des Karrees auf, es ihren Nachbarn bei Eröffnung des Registers gleich zu tun.

Das gefällte Urteil gilt für alle Verbraucher, die sich über das Klageregister anschließen. Eine Mitgliedschaft im Mieterverein ist keine Voraussetzung, um sich ins Klageregister einzutragen.

Fall-Beispiel:

Karin (80) und Otto H. (82) leben seit nun fast 60 Jahren im Hohenzollernkarree, in ihrer jetzigen 76,65-Quadratmeter Wohnung seit mehr als 30 Jahren. Bislang bezahlten sie rund 763 Euro an Miete nettokalt. Laut Modernisierungsankündigung nach altem Recht soll sich die Miete nach den Arbeiten um 729 Euro im Monat erhöhen, sie verdoppelt sich also fast. Nach neuem Recht, dessen Anwendung der Mieterverein mit der Musterfeststellungsklage für die Mieter des Hohenzollernkarrees erreichen will, wäre eine maximale Erhöhung von 229,95 Euro im Monat im Fall des Ehepaars möglich.

Der Mieterverein wird zusätzlich noch auf anderen Wegen versuchen, die Erhöhungen abzuschwächen. Etwa werden die Rechtsberater genau überprüfen, welche der angekündigten Maßnahmen Modernisierungen und welche nicht-umlagefähige Instandsetzungen sind.

Hinweis für betroffene Mieter des Hohenzollernkarrees: Wir informieren Sie unter anderem über unsere Homepage, wenn das Klageregister eröffnet ist.

Meldung vom 10.04.2019

 
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