Mieterverein fordert: Grundsteuer nicht mehr auf Mieter umlegen!

„Die Grundsteuer ist Sache des Vermieters – und nicht des Mieters. Und deswegen sollte sie auch nicht mehr auf den Mieter umgelegt werden dürfen“, sagt die Vorsitzende des Münchner Mietervereins, Beatrix Zurek. Der Mieterverein schließt sich damit der heutigen Forderung des Sozialreferats der Stadt München an. Nach derzeitiger Regelung können Vermieter die Grundsteuer über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter durchreichen.

Laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber bis zum Ende des Jahres eine Grundsteuerreform verabschieden. Denn: Die derzeitige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist verfassungswidrig. Streit besteht unter den Koalitionsparteien darüber, nach welchen Kriterien die Grundsteuer zukünftig berechnet werden soll. Ein Vorschlag ist, die Grundsteuer individuell zu berechnen und dabei den Wert des Grundstücks, der Gebäude und die Nettokaltmiete zu berücksichtigen. Benachteiligt wären bei diesem Modell nach Ansicht des Mietervereins eben jene Mieter in München, die eh schon eine hohe Nettomiete bezahlen. Denn diese würde sich auf die Grundsteuer und damit indirekt wieder auf die Miete auswirken. „Diejenigen, die eh schon eine hohe Miete bezahlen, würden mit dieser Form Grundsteuer doppelt bestraft“, so Zurek. „Ganz generell sollte die Steuer aber zukünftig nicht mehr auf den Mieter abwälzbar sein.“

Auch das Thema Erbschaftssteuer wird derzeit heiß diskutiert. Das Problem: Erben von Mietshäusern in Familienbesitz müssen oftmals sehr hohe Erbschaftssteuern bezahlen. Auch wenn sie ihre Wohnungen bislang günstig vermieten. Denn die  Erbschaftssteuer bemisst sich nicht nach den Mieteinnahmen, sondern nach den steigenden Bodenrichtwerten. Die Folge: Immer mehr Mietshäuser in Familienbesitz müssen verkauft werden. „Vermieter, die sich sozial verhalten, sollten nicht auch noch aus München vertrieben werden“, so Beatrix Zurek. Eine mögliche Regelung: Vermietern, die 30 Jahre lang eine Miete in Höhe von maximal 90 Prozent des Mietspiegelwertes verlangen, könnte die Steuer erlassen werden.

 

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Meldung vom 15.01.2019

 
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