Mieterschützer kämpfen weiter für Atempause für Bayerns Bürger

Die Bayerischen Verfassungsrichter haben ihr Urteil gefällt. (Foto: Sigi Jantz)

Auch wenn der Bayerische Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren #6JahreMietenstopp heute nicht zugelassen hat: „Wir kämpfen weiter dafür, dass Bayerns Mieterinnen und Mieter eine Atempause bekommen. Dann eben über eine bundesweite Regelung“, sagt Beatrix Zurek, Vorsitzende des DMB Mietervereins München und des Landesverbands Bayern des Deutschen Mieterbundes (DMB). Denn wenn der Verfassungsgerichtshof keine Gesetzgebungskompetenz für einen Mietenstopp auf Länderebene sieht, dann hat der Bund diese Kompetenz.

„Bayerns Mieter brauchen dringend Hilfe. Und zwar schnell. Wenn die Entwicklung so weiter geht, ist der soziale Zusammenhalt in den 162 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt in Bayern in Gefahr. Denn wer wird in Zukunft noch unsere Kinder betreuen, uns bei Krankheit pflegen oder einen Brand löschen, wenn die Menschen, die in diesen Berufen arbeiten, hier nicht mehr leben können?“, so Zurek. Selbst Gutverdienende müssten ihre Wohnung nach zwei Mieterhöhungen oftmals aufgeben. „Anderen Mietern wird die Wohnung modernisiert. Die neue, erhöhte Miete können sie sich nicht mehr leisten. Die Coronakrise verstärkt das Problem zusätzlich noch: Viele Menschen sind und waren in Kurzarbeit oder haben ihre Arbeit verloren und wissen nicht mehr, wie sie ihre Mieten bezahlen sollen.“

Das Volksbegehren #6JahreMietenstopp ist ausgewogen und fair.

Die Frage, ob nun der Bund oder die Länder die Gesetzgebungskompetenz für einen Mietenstopp oder Mietendeckel über das öffentliche Recht haben, wird juristisch sehr unterschiedlich bewertet. Endgültige Klarheit herrscht erst, wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Eine solche Entscheidung steht bezüglich des Berliner Mietendeckels an und ist in der Sache der Länderkompetenz auch aufs bayerische Volksbegehren übertragbar. Inhaltlich unterscheiden sich das Volksbegehren #6JahreMietenstopp und der Berliner Mietendeckel. Beim Volksbegehren in Bayern sollen die Mieten für sechs Jahre eingefroren werden. Nach Modernisierung und bei Wiedervermietung der Wohnungen sollen Vermieter maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen dürfen. Neubau ist vom Mietenstopp ausgenommen, um Investitionen nicht zu bremsen. Für faire Vermieter gibt es eine Erhöhungsmöglichkeit der Miete, sofern sie deutlich unter dem Mietspiegel vermieten. Die Möglichkeit, Mieten wie in Berlin zu senken, gibt es nicht.

Das Volksbegehren #6JahreMietenstopp ist ausgewogen und fair. „Falls das Bundesverfassungsgericht sagt, die Länder dürfen einen Mietenstopp erlassen, dann werden wir selbstverständlich auch auf die Zulassung unseres Volksbegehrens hier in Bayern bestehen. Bayerns Mieter können sich auf uns verlassen“, sagt Beatrix Zurek.

 

Pressemitteilung vom 16. Juli 2020

 

 
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