Mietende bekommen Geld aus CO2-Abgabe zurück
Vermietende werden jetzt in die Pflicht genommen und müssen die Kosten für schlecht gedämmte Gebäude mittragen. Wie Mieter*innen ihr Geld zurückbekommen.
Erstmals bekommen Mietende in diesem Jahr Anteile der CO₂-Abgabe zurück, die sie im vergangenen Jahr auf ihre Heizkosten bezahlen mussten. Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO₂-Abgabe erhoben, die bis 2027 weiter steigt. Bisher mussten Mietende diese zusätzlichen Kosten allein tragen. Doch seit dem 1. Januar 2023 werden Vermietende an den CO₂-Kosten beteiligt. Für einen Vierpersonenhaushalt in einem 110-qm-Wohnhaus ist eine Erstattung von mehr als 200 Euro jährlich möglich, für kleine Haushalte und Wohnungen entsprechend weniger.
Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München, begrüßt die neue Aufteilung: „Viele Mieterinnen und Mieter sind mit den stark gestiegenen Energiekosten bei den immer weiter steigenden Mieten ohnehin stark belastet. Es ist nur fair, dass jetzt auch die Vermietenden in die Pflicht genommen werden und Kosten für schlecht gedämmte Gebäude mittragen.“
Der Mieterverein München sieht darüber hinaus die Bundesregierung in der Pflicht, mehr Anreize für energetische Sanierungen durch langfristige Förderung zu schaffen. Zudem ist das Mietrecht so zu ändern, dass Mietende bei energetischen Sanierungen nicht die Hauptlast durch Mietsteigerungen zahlen, sondern dass es zu einer energetisch effektiven und warmmietenneutralen Sanierung kommt. Das heißt, die Belastung für die Mietenden würde nach einer Sanierung nicht steigen.
So bekommen Mietende ihr Geld zurück
„Für Mehrparteienhäuser mit Zentralheizung müssen Vermietende die Höhe der CO₂-Abgabe ausrechnen und bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen. Für Wohnungen mit Gasetagenheizungen, für die der Mietende selbst die Rechnung bezahlt, muss der Mietende es selbst ausrechnen und dem Vermietenden in Rechnung stellen“, erklärt Beatrix Zurek. Für die Berechnung brauchen Mietende folgende Angaben: die im Abrechnungszeitraum verbrauchte Menge an Erdgas in Kilowattstunden, den Emissionsfaktor des Gases, die Wohnfläche und den CO₂-Preis im Abrechnungsjahr. Der Gaslieferant ist verpflichtet, den Emissionsfaktor des Erdgases anzugeben. Mietende haben ein Jahr nach der Abrechnung des Versorgers Zeit, ihre Forderungen den Vermietenden mitzuteilen. Nach dieser Frist ist die Forderung verjährt.
Beispielrechnung
Im Durchschnitt verbraucht ein Haushalt in Deutschland jährlich 13,6 Liter Heizöl pro Quadratmeter. Für eine 50-Quadratmeter-Wohnung sind das im Schnitt 680 Liter, die 2023 mit 64,60 Euro CO₂-bepreist wurden. Je nach Energiebilanz des Gebäudes muss der Vermieter nun 0 Prozent bis 95 Prozent (61,37 Euro) davon übernehmen. »Diese Rechnung berücksichtigt freilich nicht, dass Mieter*innen in einem energieeffizienten Haus mutmaßlich weniger heizen und dadurch weniger verbrauchen, als wenn das Haus schlecht gedämmt ist«, so Zurek. Derzeit ist die Entlastung für die Mietenden noch gering, mit steigenden CO₂-Preisen wird sich das ändern.
Text: Jasmin Menrad
Illustration: drawkit.com